Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung


Fahrzeug-Versicherungen: Haftpflichtdeckung sollte bei 100 Millionen Euro liegen
Das schriftliche Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein


(11.11.10) - Verbraucher sollten jetzt ihre Kfz-Versicherung genau ansehen und mit anderen Angeboten vergleichen. Das rät die Verbraucherzentrale Bayern. Bis zum 30. November läuft für viele Autofahrer die reguläre Kündigungsfrist, um aus Fahrzeug-Versicherungen auszusteigen.

"Auch wenn die Versicherer Gewinneinbrüche beklagen und den Preiskampf mit der Konkurrenz moderater führen wollen, lohnt sich der Preis-Leistungs-Vergleich", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Allerdings rät der Verbraucherschützer, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern insbesondere zu prüfen, ob der Versicherungsschutz wirklich passt. So sollte die Haftpflichtdeckung bei 100 Millionen Euro liegen.

Bei älteren Autos gehört die Vollkaskoversicherung auf den Prüfstand, wenn man beim Totalschaden den Wert des Fahrzeuges auch aus eigener Tasche ersetzen könnte. Senken lässt sich der Beitrag mit Statusrabatten für Berufsgruppen, Frauen oder Mitglieder von Vereinen. "Auch Verhaltensrabatte für Alleinfahrer oder Garagenfahrzeug können interessant sein, bringen aber auch Einschränkungen mit sich", so Straub.

Wer kündigt, muss dies richtig tun: Die Kfz-Versicherungsverträge werden regelmäßig ab dem 1. Januar für ein Jahr abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das bedeutet, dass das schriftliche Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dieses zur Sicherheit mit Einschreiben/Rückschein zu versenden. Wer seinen Vertrag innerhalb des laufenden Jahres abgeschlossen hat, muss abweichende Kündigungszeiten beachten. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen