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Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung


Fahrzeug-Versicherungen: Haftpflichtdeckung sollte bei 100 Millionen Euro liegen
Das schriftliche Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein


(11.11.10) - Verbraucher sollten jetzt ihre Kfz-Versicherung genau ansehen und mit anderen Angeboten vergleichen. Das rät die Verbraucherzentrale Bayern. Bis zum 30. November läuft für viele Autofahrer die reguläre Kündigungsfrist, um aus Fahrzeug-Versicherungen auszusteigen.

"Auch wenn die Versicherer Gewinneinbrüche beklagen und den Preiskampf mit der Konkurrenz moderater führen wollen, lohnt sich der Preis-Leistungs-Vergleich", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Allerdings rät der Verbraucherschützer, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern insbesondere zu prüfen, ob der Versicherungsschutz wirklich passt. So sollte die Haftpflichtdeckung bei 100 Millionen Euro liegen.

Bei älteren Autos gehört die Vollkaskoversicherung auf den Prüfstand, wenn man beim Totalschaden den Wert des Fahrzeuges auch aus eigener Tasche ersetzen könnte. Senken lässt sich der Beitrag mit Statusrabatten für Berufsgruppen, Frauen oder Mitglieder von Vereinen. "Auch Verhaltensrabatte für Alleinfahrer oder Garagenfahrzeug können interessant sein, bringen aber auch Einschränkungen mit sich", so Straub.

Wer kündigt, muss dies richtig tun: Die Kfz-Versicherungsverträge werden regelmäßig ab dem 1. Januar für ein Jahr abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das bedeutet, dass das schriftliche Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dieses zur Sicherheit mit Einschreiben/Rückschein zu versenden. Wer seinen Vertrag innerhalb des laufenden Jahres abgeschlossen hat, muss abweichende Kündigungszeiten beachten. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

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