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Neue Regeln zu Lebensmittelaromen


Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma" ist künftig nicht mehr erlaubt
Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist aber nach wie vor erlaubt


(01.02.11) - Seit dem 20. Januar 2011 gelten in der Europäischen Gemeinschaft neue Vorschriften, wie Aromen in Lebensmitteln zu kennzeichnen sind. Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma", die immer wieder für Verwirrung sorgte, ist künftig nicht mehr erlaubt.

Es handelt sich dabei um Aromen, die künstlich im Labor erzeugt werden, aber auch in pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen vorkommen. Künftig werden die bisherigen Aromakategorien "naturidentische Aromastoffe" und "künstliche Aromastoffe" zur Kategorie "Aroma" zusammengefasst. "In diesem Punkt werden die neuen Regeln für mehr Klarheit beim Einkauf sorgen", sagt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist nach wie vor erlaubt. "Hier sollten Verbraucher genau auf die Schreibweise achten", rät Moritz. Heißt es zum Beispiel "natürliches Aroma Typ Vanille", kann es auch sein, dass Ausgangprodukte wie Zellstoff bei der Herstellung verwendet wurden.

Lautet die Angabe "natürliches Vanillearoma", dann ist gewährleistet, dass mindestens 95 Prozent des Aromas aus der genannten Quelle gewonnen werden. Fragen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Aromen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale Bayern. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

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