Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma" ist künftig nicht mehr erlaubt Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist aber nach wie vor erlaubt
(01.02.11) - Seit dem 20. Januar 2011 gelten in der Europäischen Gemeinschaft neue Vorschriften, wie Aromen in Lebensmitteln zu kennzeichnen sind. Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma", die immer wieder für Verwirrung sorgte, ist künftig nicht mehr erlaubt.
Es handelt sich dabei um Aromen, die künstlich im Labor erzeugt werden, aber auch in pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen vorkommen. Künftig werden die bisherigen Aromakategorien "naturidentische Aromastoffe" und "künstliche Aromastoffe" zur Kategorie "Aroma" zusammengefasst. "In diesem Punkt werden die neuen Regeln für mehr Klarheit beim Einkauf sorgen", sagt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist nach wie vor erlaubt. "Hier sollten Verbraucher genau auf die Schreibweise achten", rät Moritz. Heißt es zum Beispiel "natürliches Aroma Typ Vanille", kann es auch sein, dass Ausgangprodukte wie Zellstoff bei der Herstellung verwendet wurden.
Lautet die Angabe "natürliches Vanillearoma", dann ist gewährleistet, dass mindestens 95 Prozent des Aromas aus der genannten Quelle gewonnen werden. Fragen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Aromen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale Bayern. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)
Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Check Point Software Technologies sieht es als wichtig an, auf die neuen Formen von digitalem Betrug einzugehen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, denn der technologische Fortschritt hat sowohl Unternehmen als auch Hackern neue Möglichkeiten eröffnet. Von Cyber-Hochstapelei und internem Betrug bis hin zu immer raffinierteren Verbrechen, wie CEO-Vortäuschung und KI-gesteuerten Attacken.
Darf ich eine bestimmte KI-Anwendung anbieten oder in meinem Unternehmen verwenden? Und wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Rechtliche Unsicherheiten sind für 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein Hemmnis für den KI-Einsatz.
Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.
Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen