Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Beim Widerrufsrecht keine Rechtsunsicherheit


Aus für "Widerrufsjoker" beschlossen: Deutsche Bundesregierung will bestehende Rechte von Bankkunden beschneiden
Die Fehler der Banken möchte die Regierung jetzt mit einem Federstrich zum Nachteil der Verbraucher reparieren

(19.02.16) - Das Bundeskabinett hat laut Bundesjustizministerium (BMJ) ein "Gesetz für mehr Rechtssicherheit" auf den Weg gebracht. Mit dieser Formulierung beschönigt das BMJ den geplanten Eingriff in das Widerrufsrecht von Bankkunden bei alten Krediten. "Die Bundesregierung hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Banken vor den Kunden zu schützen statt umgekehrt, wie es angebracht wäre. Und das möchte sie der Öffentlichkeit jetzt als Verbraucherschutz verkaufen. Es ist absurd", kritisiert Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. Konkret geht es bei der geplanten Gesetzesänderung um eine nachträgliche Begrenzung des so genannten "Widerrufsjokers" bei alten Darlehen zu Nachteil der Bankkunden.

Die Wahrheit ist: "Es gibt beim Widerrufsrecht keine Rechtsunsicherheit!", sagt Rechtsanwalt Corzelius. Die Sache ist schon heute klar geregelt: Banken müssen Verbraucher beim Abschluss von Darlehen über ein Widerrufsrecht aufklären. Erfolgt die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Kunde den Kreditvertrag laut aktueller Gesetzeslage auch Jahre später noch widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Die Bank darf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren. "Dieses Widerrufsrecht nutzen Bankkunden derzeit, um alte Darlehensverträge mit hohen Zinsen loszuwerden und durch neue Verträge mit niedrigeren Zinsen zu ersetzen. Das ist im Grunde nur deshalb möglich, weil die Banken ihre Kunden zwischen 2002 und 2008 systematisch falsch belehrt haben", erklärt Rechtsanwalt Corzelius.

Die Fehler der Banken möchte die Regierung jetzt mit einem Federstrich zum Nachteil der Verbraucher reparieren. Jetzt kommt alles auf den Gesetzgeber an. "Sollten Bundestag und Bundesrat die Gesetzesvorlage der Regierung durchwinken, ist im Sommer Schluss mit dem Widerrufsjoker bei Altverträgen", sagt Corzelius. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte rät Bankkunden, ihre Chancen auf einen Kreditwiderruf zu prüfen, solange dieser Weg zur Umschuldung noch möglich ist.

Noch haben Verbraucher beim Widerruf von alten Krediten sehr gute Aussichten
Solange die geplante Gesetzesänderung noch nicht beschlossen und nicht in Kraft ist, gelten die alten Regeln. "Wer von hohen Zinsen runterkommen möchte oder sich von einer Bank eine vorschnell gezahlte Vorfälligkeitszahlung zurückholen möchte, kann das Widerrufsrecht derzeit noch für sich nutzen", sagt Rechtsanwalt Mathias Corzelius. Die Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten bekommen Bankkunden bei vielen Anwälten sogar kostenlos, so auch von der auf die Rechte von Bankkunden spezialisierten Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.

Die Erfolgsaussichten eines Kreditwiderrufs sind grundsätzlich gut. Wie gut sie sind, hängt mittelbar vom Jahrgang ab. Am besten sind sie bei Darlehen, die zwischen dem 01.11.2002 und Mitte 2008 abgeschlossen wurden. Hier haben die Banken offenbar die meisten Fehler bei Widerrufsbelehrungen gemacht. 90 Prozent dieser Darlehn lassen sich widerrufen. Bei Verbraucherkrediten ab Mitte 2008 bis 10.06.2010 sind es immerhin noch 75 Prozent. Aber auch bei einem späteren Vertragsabschluss lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte bietet die Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten sogar kostenlos an.

Informationen über Widerrufsrechte von Bankkunden finden Verbraucher im Internet u.a. auf der Website www.widerrufsbelehrungen.de

Geplante Gesetzesänderung verstößt vermutlich gegen europäisches Recht
Mit den geplanten Einschnitten in bestehende Rechte von Bankkunden begibt sich Gesetzesgeber voraussichtlich auf rechtliches Glatteis. Rechtsanwalt Mathias Corzelius: "Es gibt rechtliche Parallelen zum Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen. Auch hier hatte der deutsche Gesetzgeber die Verbraucherrechte bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen zeitlich stark begrenzt. Doch genau diese Regelungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2013 mit einem Urteil als europarechtswidrig gebrandmarkt. Dieses Urteil vom EuGH hat der Bundesgerichtshof dann 2014 in einem weiteren Urteil konsequent umgesetzt. Diese Rechtsprechung gibt Anlass zur Hoffnung, dass wir auch die jetzt geplanten Eingriffe in bestehende Rechte von Bankkunden später vor Gericht angreifen können." (Göddecke Rechtsanwälte: ra)



Göddecke Rechtsanwälte: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen