Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Maßnahmen zur Lohngleichheit


Der Gesetzesentwurf: Das neue Entgeltgleichheitsgesetz
Gesetz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen

(11.03.16) - Seit Dezember 2015 wird das Gesetz zur Entgeltgleichheit heiß diskutiert. Das Gesetz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen. Der Referentenentwurf des BMFSFJ wurde allerdings stark kritisiert, denn für Arbeitgeber sind zusätzliche Berichtspflichten und hohe Prüfauflagen zu erwarten.

Die Eckpunkte
Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass eine "bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren" sei. Schwesigs Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Denn nicht nur Lohngleichheit soll geschaffen werden, auch mehr Transparenz bei den Gehältern im Unternehmen wird gefordert.

So sieht der Referentenentwurf bereits bei Stellenausschreibungen die Veröffentlichung eines Mindestgehalts vor.

Beschäftigte sollen einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, was eine "Vergleichsgruppe" mit mindestens fünf Beschäftigten des anderen Geschlechts für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit erhält.

Unter Umständen müssen Arbeitgeber dann auch mittels Arbeitsbewertungen feststellen, welche Tätigkeiten als "gleichwertig" betrachtet werden können.
Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ist außerdem eine Berichtspflicht über die Gehaltsstruktur und Maßnahmen zur Lohngleichheit sowie deren Überprüfung im Unternehmen vorgesehen.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neuen Berichtspflichten, Prüfauflagen und die Feststellung von "gleichwertigen" Tätigkeiten führen zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand im Unternehmen. Arbeitgebern, die ihren neuen Pflichten nicht nachkommen, drohen zudem Diskriminierungsvorwürfe. Im Zweifelsfall kann die Beweislast vor Gericht beim Arbeitgeber liegen - sie müssen unter Umständen nachweisen können, dass keine Diskriminierung vorliegt. Streitbar werden vor allem Begrifflichkeiten wie "gleiche" oder "gleichwertige Arbeit" sein. (Forum Verlag Herkert: ra)

Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen