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Praxisrelevante Umsatzsteuer-Themen im Diskurs


International VAT Meeting 2011: Steuerpflichtige werden bei Reihengeschäften von der EU allein gelassen
Umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich


(05.04.11) - Reihengeschäfte gehören im internationalen Warenverkehr zunehmend zum Alltag. Sie entwickeln sich jedoch für Unternehmen mehr und mehr zum Problem, denn die umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich. An Praxisbeispielen diskutieren Experten aus zehn EU-Staaten und der Schweiz in Düsseldorf am 05.04.2011 beim "International VAT Meeting 2011" dieses und weitere aktuell wichtige Umsatzsteuer-Themen.

Reihengeschäfte erscheinen in der praktischen Abwicklung einfach, ihre tatsächliche umsatzsteuerliche Behandlung ist jedoch äußerst kompliziert und führt vielfach zu Fehlern in der Handhabung. Risiken sind vorprogrammiert. Unter Reihengeschäften versteht man Vorgänge, bei denen mehr als zwei Unternehmen über dieselben Gegenstände Umsatzgeschäfte abschließen und diese Gegenstände bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmen an den letzten Abnehmer gelangen.

Probleme treten dabei insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften auf, wenn also neben Deutschland noch andere Länder involviert sind. Schnell kann es dazu kommen, dass ein deutsches Unternehmen einen Umsatz im Ausland bewirkt, mit allen umsatzsteuerlichen Folgen. "Die Problematik wird dadurch verstärkt, dass selbst in den EU-Staaten die Behandlung von Reihengeschäften nicht deckungsgleich ist, was zu unbefriedigenden Inkongruenzen führt", so Joachim Strehle, Partner bei der WTS.

Vorrangig ist die Bestimmung des Leistungsortes jeder einzelnen Lieferung in der Kette. Es kommt darauf an, welcher Lieferung im Rahmen von Reihengeschäften die Beförderung bzw. Versendung zugeordnet werden kann. Durch Vereinbarungen der Parteien über die Transportbedingungen (Incoterms) oder den gezielten Einsatz von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können sich jedoch Gestaltungsspielräume ergeben. Diese sollten von den Unternehmen genutzt werden. Sodann stellt sich die Frage der Anwendung von Steuerbefreiungen. Nur die Beförderungs- oder Versendungslieferung kann überhaupt in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen – sei es als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung. Bei allen anderen Lieferungen ist grundsätzlich von einer Steuerpflicht auszugehen.

Ein weiteres kniffliges Thema, das beim "International VAT Meeting 2011" der WTS diskutiert wird, ist die Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistungen. Auch hier sind die landestypischen Unterschiede beachtlich. Es stellt sich die Frage, ob die Erfüllung eines Werkvertrags als Werklieferung oder als Werkleistung zu behandeln ist. Die Abgrenzung ist mitunter wichtig für die Bestimmung des Leistungsorts, die Anwendung von Steuerbefreiungen und auch der Steuerschuldnerschaft.

Die WTS-Tagung gibt Unternehmen abschließend die Möglichkeit, lokale Probleme und Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Umsatzgeschäften mit Spezialisten aus den Kernländern der EU und der Schweiz zu diskutieren. Im Fokus stehen neben konkreten Fällen aus der Praxis auch Fragen zu Vereinfachungsregelungen bei Konsignationslagern, der Entwicklung bei den elektronischen Rechnungen sowie der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. (WTS Steuerberatungsgesellschaft: ra)

WTS Steuerberatungsgesellschaft: Steckbrief

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