Kündigung: Im Arbeitsrecht ist ein rasches entschlossenes Handeln gefragt Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigungserklärung Klage zum Arbeitsgericht, wird seine Kündigung wirksam und der Arbeitnehmer verliert in der Regel zugleich sämtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber
(11.11.09) - Während der bestehenden Finanzkrise bangen viele Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz selbst an früheren starken Wirtschaftsstandorten wie München, nicht zuletzt deshalb, weil sie keine genauen Kenntnisse über den Kündigungsschutz ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses haben. Es herrscht Unsicherheit über die Arbeitnehmerrechte bei einer bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung.
Dabei ist im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ein rasches Handeln des Arbeitnehmers gefragt, damit er sich seine Rechte wahren kann. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigungserklärung Klage zum Arbeitsgericht, wird seine Kündigung wirksam und der Arbeitnehmer verliert in der Regel zugleich sämtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht ist daher rasches entschlossenes Handeln gefragt. Zur richtigen Vorgehensweise sollte man die notwendigen Informationen einholen, um für sich Chancen, Risiken und Kosten abzuwägen.
Ob der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ist jeweils vom konkreten Arbeitsverhältnis abhängig und meistens besteht kein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Dennoch zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung um sich einen mühseligen Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer zu ersparen.
Dies erfordert aber im konkreten Fall fachliches Verhandlungsgeschick und genaue Kenntnisse über Details, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können und kann daher im Einzelfall zu einer deutlich höheren Abfindung führen. Ist die Kündigung aufgrund einer gesetzlich nicht eingehaltenen Vorschrift, etwa durch besondere Kündigungsschutzvorschriften, durch den Arbeitgeber unwirksam, was für Arbeitnehmer häufig schwer erkennbar ist, hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, den er aber nur bei rechtzeitiger Klageerhebung durchsetzen kann. (Christian Kronbichler: WKK Rechtsanwälte München: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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