Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Fluggesellschaften und Verbraucherschutzrecht


Wettbewerbszentrale: Beförderungsbedingungen zahlreicher Fluggesellschaften unzulässig
Die überwiegende Zahl der Beanstandungen konnte außergerichtlich durch Unterlassungserklärungen bei gleichzeitiger Vereinbarung von Umstellungsfristen erledigt werden


(25.05.11) - Die Wettbewerbszentrale hat die Beförderungsbedingungen von im deutschen Markt tätigen Fluggesellschaften beanstandet. Die Beanstandungen bezogen sich dabei zum einen auf Preisänderungsvorbehalte, die bei nachträglichen Erhöhungen von Steuern und Abgaben eine Preiserhöhung zu Gunsten der Fluggesellschaft und zu Lasten der Reisenden vorsahen. Nach dem Gesetz sind solche nachträglichen Preisänderungsvorbehalte nur statthaft, wenn zwischen Ticketkauf und Abflugtermin mehr als vier Monate liegen (§ 309 Nr. 1 BGB).

Zum anderen monierte die Wettbewerbszentrale Beförderungsbedingungen, die gegenüber dem deutschen Kunden ausschließlich in fremder Sprache abgefasst waren als intransparent (§ 307 BGB).

Die überwiegende Zahl der Beanstandungen konnte außergerichtlich durch Unterlassungserklärungen bei gleichzeitiger Vereinbarung von Umstellungsfristen erledigt werden. So haben sich bislang unter anderem Ryanair, Air France, Alitalia, Air Canada sowie Austrian Airlines zur Unterlassung verpflichtet.

In einem Falle war die Wettbewerbszentrale gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei untersagte das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Fluggesellschaft Etihad Airways die Verwendung eines unzulässigen Preisänderungsvorbehalts im Wege der einstweiligen Verfügung (LG München I, Urteil vom 19.04.2011, Az. 12 O 7134/11, nicht rechtskräftig). Das Gericht ließ dabei den Einwand von Etihad nicht gelten, es sei nicht Deutsches Recht, sondern vielmehr das Heimatrecht der Fluggesellschaft anwendbar.

"Die Entscheidung macht deutlich, dass im deutschen Markt operierende Airlines sich grundsätzlich nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den rechtlichen Anforderungen dieses Marktes stellen müssen", so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidung. "Nur dann bestehen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter und für den Verbraucher ein verlässliches Schutzniveau", so Schönheit weiter.

Die Wettbewerbszentrale rät daher allen im deutschen Markt tätigen Fluggesellschaften, ihre Beförderungsbedingungen im Hinblick auf die Vorgaben des deutschen Klausel- und Verbraucherschutzrechts zu überprüfen und, so erforderlich, anzupassen. (Wettbewerbszentrale: ra)

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen