Verbraucherinformation: Vermittlung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung Vor fünf Jahren wurde im Koalitionsvertrag der Großen Koalition die Einführung eines Verbraucherinformationsgesetzes verankert
(17.11.10) - Nachdem sich die Regierungskoalition für die bundeseinheitliche Einführung eines - noch auszugestaltenden - Smiley-Systems zur Vermittlung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung ausgesprochen hat, hat das Bundesverbraucherministerium den weiteren Fahrplan zur Fortschreibung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) skizziert.
Dr. Rainer Metz, Unterabteilungsleiter Verbraucherschutz im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), stellte im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des vzbv einen Referentenentwurf noch in diesem Winter in Aussicht. "Wir erwarten eine Versendung eines Referentenentwurfs hoffentlich noch für diesen Winter", so Metz.
Vor fünf Jahren, am 11.11.2005, wurde im Koalitionsvertrag der Großen Koalition die Einführung eines Verbraucherinformationsgesetzes verankert, am 01.05.2008 schließlich trat es in Kraft. In die laufende Evaluation fließen neben im Auftrag des BMELV erstelltes Gutachten auch die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation ein. (Bundeszentrale Verbraucherschutz: ra)
Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.
Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.
Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.
Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).
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