Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Anlageberatung unter die Lupe nehmen


Fehlsteuerungen in der Anlageberatung: ver.di und vzbv fordern effektivere Kontrollen und Sanktionen
Als habe es die Finanzkrise nicht gegeben: Die Bundesregierung müsse die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater


(09.02.11) - Ein konsequenteres Vorgehen gegen Fehlsteuerungen in der Anlageberatung fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). "Die Finanzaufsicht muss die Anlageberatung stärker unter die Lupe nehmen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong fordert, bei Fehlberatungen nicht die Mitarbeiter, sondern die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. "Der massive Vertriebsdruck schadet Kunden und Beratern gleichermaßen", so Foullong.

Nach wie vor ist der provisionsorientierte Verkauf der Regelfall. Interne Vertriebsvorgaben führen dazu, dass Verbrauchern meist solche Produkte angepriesen werden, die die höchste Provision versprechen. Auch unnötige und sich immer wiederholende Empfehlungen zur Portfolio-Umschichtung sind die Folge enger Vertriebsvorgaben.

Auf diese Weise verlieren Anleger jährlich Milliardenbeträge. Wiederholt haben sich auch Bankberater über unzumutbare Arbeitsbedingungen beklagt, die eine hohe Beratungsqualität verhindern und einen "Verkauf auf Teufel komm raus" erzwingen.

"Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehören noch immer zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung", moniert Billen. Man könnte den Eindruck gewinnen, als habe es die Finanzkrise nie gegeben. Politik und vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssten die Beratungsqualität sicherstellen und Fehlverhalten schärfer sanktionieren. Foullong: "Die Bundesregierung muss die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater."

Maßnahmen
Ein Hauptaugenmerk der Betriebskontrollen muss nach Ansicht von vzbv und ver.di auf den Vertriebsvorgaben liegen. Sie seien die eigentliche Ursache für Fehl- und Falschberatungen. Schon heute könne die BaFin massiv gegensteuern, Verhaltensregeln einfordern, Geldbußen verhängen und auch Vorstände abberufen. Sogar ein zeitweise generelles Verbot der Beratung zu Wertpapieren könnte sie aussprechen. "In welchem Umfang derartige Maßnahmen durch die BaFin veranlasst werden, bleibt verdeckt", fordern Billen und Foullong mehr Transparenz.

Schluss mit der Zersplitterung der Kontrollen
Damit Falsch- und Fehlberatung frühzeitig verhindert werden kann, plädieren ver.di und vzbv darüber hinaus einen Informantenschutz für Angestellte. Demnach sollen Berater, die den Eindruck haben, unter den Bedingungen der Vertriebsvorgaben keine angemessene Anlageberatung mehr anbieten zu können, sich "unerkannt" an die BaFin wenden können.

Ein Dorn im Auge sind den Organisationen nach wie vor die zersplitterten Kontrollstrukturen. "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung für alle Finanzvermittler inklusive des grauen Kapitalmarktes", fordern Billen und Foullong. Im Gewerberecht habe die Aufsicht über Finanzvermittler nichts zu suchen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen