Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Anlageberatung unter die Lupe nehmen


Fehlsteuerungen in der Anlageberatung: ver.di und vzbv fordern effektivere Kontrollen und Sanktionen
Als habe es die Finanzkrise nicht gegeben: Die Bundesregierung müsse die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater


(09.02.11) - Ein konsequenteres Vorgehen gegen Fehlsteuerungen in der Anlageberatung fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). "Die Finanzaufsicht muss die Anlageberatung stärker unter die Lupe nehmen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong fordert, bei Fehlberatungen nicht die Mitarbeiter, sondern die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. "Der massive Vertriebsdruck schadet Kunden und Beratern gleichermaßen", so Foullong.

Nach wie vor ist der provisionsorientierte Verkauf der Regelfall. Interne Vertriebsvorgaben führen dazu, dass Verbrauchern meist solche Produkte angepriesen werden, die die höchste Provision versprechen. Auch unnötige und sich immer wiederholende Empfehlungen zur Portfolio-Umschichtung sind die Folge enger Vertriebsvorgaben.

Auf diese Weise verlieren Anleger jährlich Milliardenbeträge. Wiederholt haben sich auch Bankberater über unzumutbare Arbeitsbedingungen beklagt, die eine hohe Beratungsqualität verhindern und einen "Verkauf auf Teufel komm raus" erzwingen.

"Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehören noch immer zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung", moniert Billen. Man könnte den Eindruck gewinnen, als habe es die Finanzkrise nie gegeben. Politik und vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssten die Beratungsqualität sicherstellen und Fehlverhalten schärfer sanktionieren. Foullong: "Die Bundesregierung muss die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater."

Maßnahmen
Ein Hauptaugenmerk der Betriebskontrollen muss nach Ansicht von vzbv und ver.di auf den Vertriebsvorgaben liegen. Sie seien die eigentliche Ursache für Fehl- und Falschberatungen. Schon heute könne die BaFin massiv gegensteuern, Verhaltensregeln einfordern, Geldbußen verhängen und auch Vorstände abberufen. Sogar ein zeitweise generelles Verbot der Beratung zu Wertpapieren könnte sie aussprechen. "In welchem Umfang derartige Maßnahmen durch die BaFin veranlasst werden, bleibt verdeckt", fordern Billen und Foullong mehr Transparenz.

Schluss mit der Zersplitterung der Kontrollen
Damit Falsch- und Fehlberatung frühzeitig verhindert werden kann, plädieren ver.di und vzbv darüber hinaus einen Informantenschutz für Angestellte. Demnach sollen Berater, die den Eindruck haben, unter den Bedingungen der Vertriebsvorgaben keine angemessene Anlageberatung mehr anbieten zu können, sich "unerkannt" an die BaFin wenden können.

Ein Dorn im Auge sind den Organisationen nach wie vor die zersplitterten Kontrollstrukturen. "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung für alle Finanzvermittler inklusive des grauen Kapitalmarktes", fordern Billen und Foullong. Im Gewerberecht habe die Aufsicht über Finanzvermittler nichts zu suchen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

  • Bayern verstärkt Kampf gegen Geldwäsche

    Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen