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Verbraucherschutz in der Telekommunikation


TKG-Novelle: Warteschleifen sollen in Zukunft in der Regel kostenfrei sein
Verbraucherzentrale kritisiert: Übergangslösung bei Warteschleifen zu lang


(07.03.11) - Die vorgesehenen Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden den Verbraucherschutz in der Telekommunikation nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) deutlich voranbringen. Nach dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf sollen unter anderem Warteschleifen künftig in der Regel kostenfrei sein.

Die Verbraucher dürfen bei einem Anbieterwechsel nicht ohne Anschluss dastehen. Der Dienst darf höchstens für einen Tag unterbrochen sein. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Gros unserer Forderungen aufgegriffen hat", begrüßt vzbv-Vorstand Gerd Billen den Entwurf. Damit die Regelungen greifen, sind spürbare Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung notwendig.

Als positiv bewertet der vzbv auch die erweiterten Informationsvorgaben zu den vertraglichen Rahmenbedingungen und den technischen Qualitätskriterien der angebotenen Dienstleistungen. Auch der Etikettenschwindel bei der Bewerbung von Breitbandanschlüssen soll ein Ende finden. Zudem sollen Verbraucher künftig ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen können, ohne dass sie einen neuen Vertrag mit neu beginnender langer Vertragslaufzeit abschließen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist.

Zu lange sind aus Sicht des vzbv die vorgesehenen Übergangsfristen. So soll es bei der Kostenfreiheit telefonischer Warteschleifen eine Übergangslösung geben, nach der für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein sollen. "Dies ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Branche habe lange genug daran verdient, dass Telefonkunden für nicht erbrachte Leistungen Geld aus der Tasche gezogen wurde. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Änderung des Telekommunikations-Gesetzes

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