Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Brexit: Folgen für die digitale Wirtschaft


Brexit: Die Sache mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die im Vereinigten Königreich geltende Gesetzgebung wird den Ansprüchen der EU DSGVO genügen müssen



Von David Lin, Varonis

Auch wenn die Faktenlage klar zu sein scheint, was die konkreten Folgen des beschlossenen Brexits angeht, gleicht vieles noch dem Blick in die berüchtigte Kristallkugel. Die UK sind was den IT-Markt anbelangt der größte Einzelmarkt innerhalb der Europäischen Union, etliche Unternehmen haben ihr europäisches Headquarter ebenda.

Auf jeden Fall sind IT-Technologie-Unternehmen hier besonders stark vertreten. Jetzt, da sich das Land für "Leave" entschieden hat, sind die ökonomischen Erschütterungen bereits unmittelbar spürbar. Und sie werden weitergehen, unabhängig von bestimmten Wirtschaftszweigen oder Branchen. Trotzdem gehen wir davon aus, dass es nach wie vor sehr viel Sinn macht weiterhin im Vereinigten Königreich zu investieren.

Es wird nicht zuletzt eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung sein, stabile Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und diese klar zu kommunizieren.

Solange Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich weiterhin Geschäfte mit den in der EU angesiedelten Firmen machen wollen, und das werden sie, gelten selbstredend die in der erst jüngst verabschiedeten EU-Datenschutz-Grundverordnung verankerten Richtlinien und Vorgaben. Insbesondere was den Umgang mit sensiblen, vertraulichen Daten anbelangt und die Gewähr, dass persönliche Informationen entsprechend geschützt werden. Die UK kann sich also auch mit dem Austritt aus der EU nicht so einfach von der EU DSGVO verabschieden. Einige wirklich große Unternehmen werden finanziell vielleicht von einem Brexit profitieren und einige Kosten sparen.

Wie man aber etlichen bereits veröffentlichten Kommentaren entnehmen kann, sind sich die juristischen Experten einig, dass die DSGVO auch für diejenigen zum Tragen kommt, die Daten außerhalb der EU kontrollieren. Dieser Aspekt der Extraterritorialität ist in Artikel 3 der Richtlinie geregelt.
Stellen Sie sich beispielsweise eine UK-Website vor oder ein E-Commerce-Unternehmen, das persönliche Daten seiner Kunden einsammelt, sagen wir eines Kunden aus den Niederlanden oder aus Deutschland, dann greift in jedem Fall die Datenschutz-Grundverordnung. Unverändert gilt das natürlich weiterhin für alle US-Unternehmen und sämtliche UK-Firmen, die Niederlassungen in einem oder mehreren EU-Ländern betreiben. Die geltenden Datenschutzverordnungen sind verbindlich, auch wenn "outgesourced" wurde.

Unter dem Schirm der EU-Datenschutz-Grundverordnung würde UK ein sogenanntes "approved country" sein, also ein zugelassenes Land, das dementsprechend den Vorgaben der EU DSGVO unterliegt und persönliche Daten entsprechend den in der EU geltenden Gesetzen schützen muss. Mit anderen Worten: Die im Vereinigten Königreich geltende Gesetzgebung wird den Ansprüchen der EU DSGVO genügen müssen. Die einzig derzeit denkbare Ausnahme wäre es, über ein Abkommen ähnlich dem US-Privacy Shield zu verhandeln.

UK-Unternehmen, die nach dem Brexit bei ihren geschäftlichen Transaktionen ausschließlich Daten aus dem Land/innerhalb des Landes nutzen sind durch den derzeitig geltenden Data Protection Act geschützt. Dieser entspricht praktisch der EU Data Protection Directive (DPD), also der landesrechtlichen Ausprägung der Datenschutzrichtlinien innerhalb der EU. Mit anderen Worten wären die UK-Gesetze nach einem Brexit verhältnismässig nah an der gelten EU Datenschutz-Grundverordnung. Trotzdem gibt es natürlich Abweichungen – beispielsweise sind innerhalb der DSGVO kleine Unternehmen von bestimmten Dokumentationspflichten ausgenommen wie sie die DPO und EU-Richtlinien ansonsten vorgeben. (Varonis Systems: ra)

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 08.08.16

Varonis Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen