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Vorratsdatenspeicherung in Polen


Vorratsdaten wurden in Polen im Jahr 2011 mehr als 1,8 Millionen Mal abgefragt
Piratenpartei: Vorratsdatenspeicherung ein unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt


(23.04.12) - Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

"Die Piratenpartei sieht in dieser Entwicklung eine deutliche Tendenz zum Abbau von Grundrechten und warnt eindringlich vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland", sagte Thomas Gaul, internationaler Koordinator der Piratenpartei Deutschland.

Bereits 2010 habe Polen die europäische Statistik zur Nutzung der Vorratsdaten mit nahezu 1,4 Millionen Abfragen der Telekommunikationsdaten angeführt. Dieser traurige Rekord sei 2011 durch eine Zunahme der Abfragen um rund eine halbe Millionen Datensätze übertroffen worden. Gegenüber 2009 stellten die Zahlen von 2011 eine Steigerung um rund 800.000 Anfragen dar. In Polen werden die Vorratsdaten der Bürger verdachtsunabhängig für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert.

"Wir Piraten stehen für transparente Politik und ein klares Bekenntnis zu den freiheitlichen demokratischen Werten des Grundgesetzes", erklärt Gaul weiter. "Wir verurteilen die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt und fordern die Bundesregierung auf, von einer Kriminalisierung der eigenen Bevölkerung abzusehen."

Ebenso wie ACTA sei die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch intransparente Verhandlungen gekennzeichnet und solle zur Zementierung eines reformbedürftigen Urheberrechts benutzt werden. Die Piratenpartei sieht Grund zu der Annahme, dass die Zugriffsrechte auf die Vorratsdaten nach einer Einführung ausgeweitet werden sollen. Ein "geleaktes" nichtöffentliches Dokument zur Überarbeitung der EU-Richtlinie durch die EU-Kommission beweist laut Angaben der Piratenpartei, dass Interessengruppen eine Ausweitung der Verwendung anstreben. Aus dem Dokument gehe hervor, dass namentlich nicht genannte Verhandlungsteilnehmer die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung auf Filesharing und "Piraterie" ausweiten wollen. In Polen sei ein Zugriff auf die Vorratsdaten bereits bei geringfügigen Straftaten zulässig. (Piratenpartei: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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