Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen


Deepfake-Initiative aus Bayern: Bayern kritisiert Stellungnahme des Bundesjustizministers im Bundeskabinett
Justizminister Georg Eisenreich: "Die Bundesregierung ist aufgefordert, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen zu handeln. Für die Untätigkeit der Bundesregierung habe ich kein Verständnis"



Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Bundesregierung ist aufgefordert, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen zu handeln. Für die Untätigkeit der Bundesregierung habe ich kein Verständnis. Generative künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant. Leider gehören auch Straftäter zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen."

Der Minister: "Es wird immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen. Gerade zum Schutz der Persönlichkeitsrechte müssen wir das Strafrecht an die Herausforderungen durch Deepfakes anpassen. Mehr als 90 Prozent der Deepfakes sollen im Internet in den Bereichen ‘Pornografie und Nacktheit‘ auftauchen – die Opfer sind in aller Regel weiblich. Auch Betrüger und Cyberkriminelle nutzen Deepfakes. Bayern hat daher in Bezug auf Deepfakes im Bundesrat eine neue Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Das geltende Recht ist hier unklar und unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl an Vorschriften, die das Problem aber nur in Teilaspekten erfassen."

Hintergrund:
Bayern hatte einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Darin werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen. Für schwerwiegende Fälle, in denen beispielsweise pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, soll der vorgesehene Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglichen. Dies entspricht dem Strafrahmen der (einfachen) Körperverletzung (§ 223 StGB). Denn Deepfakes verfügen über ein ähnlich hohes Schadenspotential wie eine Körperverletzung. Den besonderen Unrechtsgehalt derartiger Deepfakes erfasst insbesondere das Kunsturhebergesetz nicht. Deepfakes, die "in Wahrnehmung überwiegend berechtigter Interessen" zugänglich gemacht werden, beispielsweise im Auftrag der Kunst, Wissenschaft oder der Berichterstattung, werden ausdrücklich ausgenommen. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 07.10.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen