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Outsourcing im Rahmen von Solvency-II-Projekten


Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risk Management bei (Out-)Sourcing-Entscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle
Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements

(19.09.11) - Outsourcing ist im Rahmen von Solvency-II-Projekten ein klarer Mehrwert. Zu dieser Einschätzung kommt Jochen Witte von der microfin Unternehmensberatung aufgrund der aktuellen Praxis bei Versicherern. Der Grund: Seriöses Outsourcing verlange eine genaue Analyse der Prozesse über die Kernbereiche hinaus - und daran fehle es bei vielen Versicherungen bislang. Deshalb führten Sourcing-Projekte regelmäßig zu einer realistischeren Bewertung der eigenen Risiken und damit zu einem effektiveren Solvency-II-Prozess, so der Experte. Voraussetzung allerdings ist eine professionelle Führung der Auslagerung.

"Die Säule 1 von Solvency II, also das Finanzrisiko, haben die Unternehmen in der Regel gut im Griff", so Witte. Anders sehe es hingegen bei Säule 2 aus. "Das Geschäftsrisiko umfasst auch die außerhalb des Kerngeschäftes bestehenden Facetten, denen sich Versicherer in der Vergangenheit aus Sicht des Risikocontrollings nicht mit gleicher Nachhaltigkeit gewidmet haben", berichtet der Experte.

Hier kann ein Outsourcing zum probaten Mittel werden: "In der Praxis werden diese Themen im Wege der Realisierung eines Sourcings, vor allem im Falle eines Outsourcings, erstmals für die Versicherung transparent. Und sie werden beziffer- und messbar", erklärt Witte. Das könne ein guter Sourcing-Partner oft besser bewerkstelligen als das Unternehmen selbst: "Der Outsourcing-Provider betreibt diese Themen jeweils als sein Kerngeschäft. Deshalb kauft der Versicherer nicht nur Kernkompetenz, sondern auch 'Kernkompetenzaufmerksamkeit' ein. Das bedeutet für das Risikomanagement einen klaren Mehrwert, nicht nur im Hinblick auf Solvency II."

Klar ist aber auch: Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risikomanagement bei (Out-)Sourcingentscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle. "Hier darf ein Versicherer nicht unprofessionell vorgehen, sonst ersetzt er einen Unsicherheitsfaktor durch einen anderen. Wenn das Sourcing aber sauber konzipiert und gesteuert wird, führt es nach unseren Erfahrungen regelmäßig zu einer Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements. Ein klarer Wettbewerbsvorsprung", so Witte. (microfin Unternehmensberatung: ra)

microfin unternehmensberatung: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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