Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Die Regulierung von Werkverträgen


Arbeitsmodell "Werkvertrag: Bundesarbeitsministerin Nahles plant Gesetzesentwurf - Zeitarbeitsfirmen reagieren
Sich bei der Bekämpfung von Werkverträgen auf Zeitarbeitsfirmen zu beziehen, anstatt sich direkt auf Werkvertragsunternehmen zu fokussieren, könnte ein Fehler sein

(28.09.15) - Es bleibt spannend auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bundesarbeitsministerin und SPD-Politikerin Andrea Nahles plant, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zu dem Arbeitsmodell "Werkvertrag" abzugeben. Hierbei werden nicht Arbeitskräfte, sondern Arbeitsleistungen verliehen. Das Problem: Häufig werde der sogenannte Werkvertrag dazu genutzt, Löhne zu drücken. Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssten verhindert werden. Transparenz und Regulierungen stehen dabei im Fokus. Die Werkverträge sollen engmaschig kontrolliert werden und so keine Möglichkeit mehr für Vertragsmissbrauch bieten.

Die Reaktion von Zeitarbeitsunternehmen
Thomas Rehder, Geschäftsführer des Personaldienstleisters iperdi Holding Nord GmbH, trifft hier die notwendige Unterscheidung zwischen dem Werkvertrag und der Zeitarbeit: "Zeitarbeit und Werkverträge sind nicht miteinander gleichzusetzen. Im Gegenteil: Die Zeitarbeit unterliegt annähernd zu 100 Prozent dem Tarifvertrag. Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt und tarifliche Standards wie beispielsweise Urlaubstage, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden eingehalten. Bei Werkverträgen gibt es diese Standards in der Regel nicht. Auch den regelmäßigen Prüfungen durch Landesarbeitsämter unterliegt das Werkvertragsunternehmen im Gegensatz zu den Zeitarbeitsfirmen nicht."

Auch Zeitarbeitsfirmen vergeben mitunter Werkverträge. Die Werkverträge, die bei iperdi abgeschlossen wurden, werden nach dem Zeitarbeitstariflohn abgerechnet. Hierfür gibt es im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., bei dem auch die iperdi GmbH Mitglied ist, einen Ethik-Kodex. "Es gibt aber nach wie vor Werkverträge, die gesetzeswidrig abgeschlossen werden, um Lohndumping zu ermöglichen. Die Zeitarbeit, die in direkter Konkurrenz dazu steht, scheint daneben vergleichsweise teuer und wird aus den Betrieben verdrängt. Dies gilt es natürlich zu bekämpfen", so Rehder.

Sich bei der Bekämpfung von Werkverträgen auf Zeitarbeitsfirmen zu beziehen, anstatt sich direkt auf Werkvertragsunternehmen zu fokussieren, könnte jedoch ein Fehler sein. Die Zeitarbeitsbranche lehnt grundsätzlich weitere Regulierungen ab. In den letzten Jahren sind im Bereich der Zeitarbeit durch die Einführung der Lohnuntergrenzen, die ab 2016 deutschlandweit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, und der Einführung von bisher elf Branchentarifen, die eine Angleichung der Löhne an die Löhne der Kundenbeschäftigten nach spätestens neunmonatiger Überlassung garantieren, tiefgreifende Änderungen in Kraft getreten. "Aufgrund dieser engmaschigen Regulierung und Prüfung gibt es unseres Erachtens keinen weiteren Regulierungsbedarf. Hier wird die Branche für die politische Stimmungsmache instrumentalisiert", schlussfolgert Rehder: "Änderungen in der Zeitarbeit sollten zwischen den Tarifpartnern vereinbart werden und nicht durch einen Gesetzesbeschluss. Werkverträge sollten natürlich mindestens die Standards der Zeitarbeit übernehmen müssen."

Eine gemeinsame Handlungsbasis erschließen
Abschließend lässt sich feststellen, dass auch Zeitarbeitsfirmen eine Regulierung von gesetzwidrigen Werkverträgen begrüßen. Zeitarbeitsfirmen, die in direkter Konkurrenz zu Werkvertragsunternehmen stehen, erscheinen schließlich im Vergleich zu diesen Vertragskonzepten teuer. Es ist aber auch nötig, die Unterscheidung zwischen Werkvertragsunternehmen und der Zeitarbeitsbranche zu treffen, die Tarifverträge einsetzt und bereits regelmäßigen Prüfungen und Kontrollen unterliegt. Es gilt, die richtigen gesetzlichen Stellschrauben zu finden, um eine produktive Handlungsbasis zu schaffen. (iperdi Holding Nord: ra)

iperdi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen