Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Finanzierung sei intransparent und unsozial


INSM-Gutachten "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung"
INSM: Herdprämie gehört nicht in die Krankenversicherung


(08.07.11) - Die deutschen Sozialversicherungen geben jährlich über 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus. Gleichzeitig werden über 60 Mrd. Euro zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen umverteilt – auch von unten nach oben.

Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) finanziertes Gutachten des Zentrums Generationenforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Institutsdirektor Professor Bernd Raffelhüschen sagte bei der Vorstellung des Gutachtens "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung": "Die heutige Finanzierung ist intransparent, unsozial und mit Blick auf steigende Gesundheitskosten und demografische Schrumpfung nicht zukunftstauglich." Raffelhüschen verlangt eine tiefgreifende Reform der Sozialversicherungen, besonders der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fordert, in einem ersten Schritt die kostenlose Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden. "Die kostenlose Mitversicherung von Hausfrauen und Hausmännern ist nichts anderes als eine Herdprämie", sagte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr in der Pressekonferenz. Es sei grob ungerecht, Familien mit einem Verdiener gegenüber Doppelverdienerfamilien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begünstigen. Die INSM stützt sich in dieser Einschätzung auf das Gutachten von Raffelhüschen.

Pellengahr schlug vor, dass alle bislang kostenlos Mitversicherten ab dem 25. Lebensjahr einen eigenen Beitrag zahlen sollten. Dieser könnte sich am Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren – derzeit rund 126 Euro monatlich. Damit würden rund fünf Millionen Hausfrauen und Hausmänner beitragspflichtig. Mit diesen Mehreinnahmen ließe sich der Beitragssatz zur GKV um ca. 0,7 Prozentpunkte senken. Pellengahr: "Das wäre eine echte Entlastung für die große Mehrheit der Arbeitnehmer und ein Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten." (INSM: ra)

INSM: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen