Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Brennpunkt Abgeltungsteuer


Neue Streitfragen vor Gericht: Steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH
Zwei neue Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht


(07.07.11) - Schneller, einfacher und gerechter sollte es mit der Abgeltungsteuer werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Abgeltungsteuer nicht so einfach funktioniert wie gedacht und teilweise noch gravierende Nachteile für die Steuerzahler bestehen. Der BdSt (Bund der Steuerzahler) unterstützt daher zwei neue Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Gegenstand der Verfahren ist die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH.

In einem Fall hatten die Eltern ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Eltern wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz an. Hätten der Sohn und die Enkelkinder das Darlehen hingegen für eine Urlaubsreise verwendet, hätten die Zinseinnahmen bei den Eltern der günstigeren Abgeltungsteuer unterlegen und die Eltern rund 5.000 Euro Steuern gespart. Ob die steuerliche Behandlung der Zinseinnahmen bei den Eltern von der Verwendung des Darlehens abhängen darf, muss nun das Niedersächsische Finanzgericht klären (15 K 417/10).

Im zweiten Fall hatte ein Allein-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Auch in diesem Fall verweigerte die Finanzverwaltung die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem Abgeltungsteuersatz: Mehrsteuern rund 1.000 Euro. Das Verfahren ist ebenfalls vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängig (14 K 335/10).

Steuerzahler mit ähnlich gelagerten Fällen sollten die Anwendung der Abgeltungsteuer beantragen, wenn dies günstiger ist. Wendet die Finanzverwaltung dennoch den ggf. ungünstigeren persönlichen Steuersatz an, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Mitglieder des BdSt können einen entsprechenden Musterbrief hier herunterladen. Da die Verfahren gegenwärtig erst in der ersten Instanz anhängig sind, besteht jedoch kein Anspruch auf das Ruhen des Verfahrens. (BdSt: ra)

BdSt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen