Datenverlust bei deutschen Behörden
Datenverlust durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz - Aktuelle Vorkommnisse bei deutschen Behörden belegen die Unbedarftheit beim Datenschutz
Im Fall des Polizisten in Traunstein gab der Beamte einen Auszug aus dem Fahndungscomputer wissentlich an einen Bekannten weiter
(12.09.07) - Der Mensch ist nicht perfekt. Eine schlichte Feststellung, die sich Tag für Tag bestätigt. Zuletzt auch vermehrt bei deutschen Behörden. Denn auch wenn Menschen mit Hilfe eines Computers arbeiten, sind sie vor Fehlern nicht gefeit. Aktuellste Beispiele: Die Polizei Friedrichhafen verschickte Daten aus der Terrorbekämpfungsdatei an ihren Presseverteiler, und ein Polizist aus Traunstein überließ einem Bekannten Fotos aus dem Polizeicomputer.
Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit - Daten, die ein Netzwerk nicht verlassen sollen, sind heute viel zu selten adäquat gesichert. Das gilt für Unternehmen ebenso wie - das zeigen diese aktuellen Fälle - für Behörden. In Friedrichshafen verschickte ein Mitarbeiter der Polizeidirektion unter anderem eine Lagebeurteilung zur Terrorfahndung in Baden-Württemberg, Einsatzaufträge und eine Liste gefährdeter Einrichtungen versehentlich an einen größeren Presseverteiler. Ein klarer Fall von mangelnder Sorgfalt, wie er im täglichen Leben ständig passiert - wenn auch nicht immer mit derart sensiblen Daten.
Im Fall des Polizisten in Traunstein freilich gab der Beamte einen Auszug aus dem Fahndungscomputer wissentlich an einen Bekannten weiter. Dieser wiederum reichte den Ausdruck auf einer Hochzeitsfeier herum.
Solche Vorfälle sind vermeidbar. Dennoch kümmern sich Unternehmen und Behörden weit intensiver darum, ihre Netzwerke vor Eindringlingen zu schützen, als dafür zu sorgen, dass von Insidern keine Daten nach außen gegeben werden. Auf dem Markt existieren verschiedene Lösungen, um sensible Daten vor unbefugter und ungewollter Weitergabe zu schützen - so unter anderem von der Kaspersky-Lab-Tochter Infowatch.
"Egal ob Dienst- oder Firmengeheimnisse, jeden Tag geben Mitarbeiter unbedacht Daten an Dritte weiter, ohne darüber nachzudenken, dass es sich um vertraulichste Informationen handeln könnte", erklärt Mirco Rohr, Consulting Manager bei Infowatch. "Besonders stark betroffen sind personenbezogene Informationen. 65 Prozent der - wissentlich oder fahrlässig - weitergereichten Daten stammen aus dem firmeninternen Kundendatenstamm."
Die Wege, die vertrauliche Daten nach außen gehen können, sind vielfältig. Neben dem Versand von Dateien per E-Mail stellt auch das Drucken eine häufig nicht bedachte Art der gewollten oder fahrlässigen Informationsweitergabe dar. Laut Statistiken von Infowatch verlassen nahezu 13 Prozent aller Daten Unternehmen in gedruckter Form (Quelle: InfoWatch auf Basis von Zahlen der FTC - http://www.ftc.gov).
So verstoßen Mitarbeiter häufig und zumeist ungewollt gegen interne Sicherheits-Policies oder gesetzliche Datenschutzrichtlinien. Das hat nicht nur Folgen für das Unternehmen oder die Behörde, auch die Mitarbeiter können rechtliche Probleme bekommen. Das trifft auch auf die eingangs genannten Beispiele zu. Der Beamte in Traunstein musste eine Geldstrafe in Höhe von 3750,- Euro bezahlen. Und der Verantwortliche für den Versand an den Presseverteiler muss mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. (InfoWatch: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.