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Herausforderungen an den Datenschutz


Trends beim Datenschutz: Unternehmen stehen in der Verantwortung personenbezogene Daten optimal zu schützen
Neudefinition des Datenschutzmanagements und Bedrohung der Privatsphäre fordern Datenschützer heraus - Staaten verschärfen Datenschutzgesetze - Rolle von Datenschutzverantwortlichen wandelt sich


(04.04.12) - Unternehmen rund um den Globus stehen vor erheblichen Herausforderungen, um den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten, die ihnen anvertraut wurden: Insbesondere technologische Innovationen und die Entwicklung hin zu global agierenden Konzernen stellen Datenschützer in Unternehmen und Regierungen vor ganz neue Aufgaben. Beispielsweise erlauben mehr als 80 Prozent der Firmen weltweit ihren Mitarbeiter, eigene Tablet-Computer für die Arbeit zu benutzen beziehungsweise planen oder prüfen, dies zu gestatten. Das ergab der weltweit in Fachkreisen anerkannte "Global Information Security Survey 2011" der Beratungsgesellschaft Ernst & Young.

Auf der anderen Seite haben jedoch laut derselben Studie lediglich 30 Prozent der befragten Unternehmen einen systematischen Prozess implementiert, um Kontrollverfahren zur Sicherstellung des Datenschutzes zu überwachen. "Die Herausforderungen an den Datenschutz werden immer größer, doch viele Unternehmen beschränken sich immer noch darauf, lediglich auf gesetzliche Vorgaben zu reagieren. Dabei ist es höchste Zeit, kurzsichtiges Kostensenkungsdenken zu überwinden und stattdessen Datenschutz aktiv zu managen. Leitgedanke und Maßstab muss hier der Begriff der Verantwortlichkeit sein", sagt Olaf Riedel von Ernst & Young.

In ihrem neuen Report "Privacy trends 2012" stellt die Beratungsgesellschaft Ernst & Young die wesentlichen kommenden Entwicklungen beim Thema Datenschutz vor:

Verantwortlichkeit als Kernelement im Datenschutzmanagement
Der Top-Trend 2012 ist die aktive Übernahme von Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Wenn Regulierungsbehörden, Unternehmen und jeder Einzelne dieses Prinzip beherzigen und entsprechend handeln, kann das Datenschutzmanagement weltweit deutlich verbessert werden. Ansatzpunkte für einzelne Unternehmen sind beispielsweise die Neudefinition bzw. Schärfung des Anforderungsprofils ihrer Datenschutzverantwortlichen oder die Einführung von Binding Corporate Rules (BCR), das sind verbindliche unternehmensweite Regelungen zum Datenschutz in der Übermittlung von personenbezogenen Daten über internationalen Unternehmensgrenzen hinweg.

Darüber hinaus gibt es bereits Projekte von Wirtschaftsverbänden, eigeninitiativ ihren Datenschutz zu verbessern, um weitere gesetzliche Verschärfungen überflüssig zu machen. Auch bei der IT können Unternehmen ansetzen: Datenschutz muss bei jeglichen IT-Transformationsvorhaben ein fundamentaler Bestandteil des Prozesses sein, anstatt lediglich im Nachgang ineffizient und häufig eingeschränkt wirkungsvoll hinzugefügt zu werden (Privacy by Design – PbD / Privacy by ReDesign – PbRD).

Neudefinition von Datenschutzmanagement und technologischer Fortschritt
An Unternehmen wird mehr und mehr die Anforderung herangetragen, Verantwortung für die personenbezogenen Daten zu übernehmen, die sie sammeln. Ursachen hierfür sind zum einen die Neudefinition des Datenschutzmanagements durch Unternehmen, zum Beispiel wegen der Vielzahl von Betrugsfällen im Zusammenhang mit persönlichen Informationen. Zum anderen wird die Privatsphäre jedes Einzelnen auf vielfältige Weise unterminiert, beispielsweise durch Gesichtsscanner oder die Informationsweitergabe über soziale Online-Netzwerke.

Staaten verschärfen Datenschutzgesetze
Viele Staaten verschärfen derzeit ihre Datenschutzgesetze, insbesondere solche, die sich als Standort für Outsourcing-Dienstleister empfehlen wollen wie etwa Indien. Die Regelungen in den einzelnen Ländern unterscheiden sich jedoch teils stark, weshalb es für weltweit tätige Unternehmen schwierig ist, ihr Datenschutzmanagement entsprechend auszurichten. Eine Harmonisierung dieser Regelungen wäre wünschenswert, ist aber in diesem Jahr noch nicht in Sicht.

Die Überwachung der Datenschutzregeln stärken
Zwei Faktoren werden 2012 die Unternehmen dazu veranlassen, ihre Investitionen in Instrumente zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen zu erhöhen: Zum einen zeigen sie dadurch eine höhere Verantwortlichkeit für die sensiblen personenbezogenen Daten, über die sie verfügen, zum anderen vermeiden sie so Datenlecks, die das Ansehen des Unternehmens verschlechtern und konkrete monetäre Schäden verursachen können.

Unternehmen streben BCR-Status an
Mehr und mehr multinationale Unternehmen setzen sich das Ziel, die Binding Corporate Rules (BCR) der EU umzusetzen – ein Katalog von internen Regeln zum Transfer von persönlichen Informationen über Ländergrenzen hinweg innerhalb einer Organisation, weil sie sich dadurch erhebliche Erleichterungen bei internen Abläufen und eine Verbesserung des Datenschutzes erhoffen.

Rolle von Datenschutzverantwortlichen wandelt sich
Das Anforderungsprofil der Datenschutzverantwortlichen in Unternehmen verändert sich derzeit von der reinen Vorgabenkompetenz und Regelungsgeber hin zum Manager: Sie arbeiten immer mehr mit Mitarbeitern in verschiedenen Bereichen einer Firma zusammen, die ebenfalls einen Teil ihrer Arbeitszeit dem Thema Datenschutz widmen. Zur optimalen Ausrichtung des Datenschutzes müssen sie über fundierte Kenntnisse der unterschiedlichen Unternehmensfunktionen verfügen und die Anforderungen der "Information Stakeholders" verstehen. Nur auf diese Weise lassen sich Datenschutzkonformität und Nutzen optimal verbinden. Zwar stellen Unternehmen mehr Mitarbeiter ein, die für den Datenschutz verantwortlich sind, oder weisen diese Aufgabe weiteren Mitarbeitern zu, die bereits in der Firma tätig sind, häufig ist deren hauptsächliches Betätigungsfeld aber ein anderes, denn sie arbeiten in Bereichen wie HR, Sicherheit, IT oder Marketing. (Ernst & Young: ra)

Ernst & Young: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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