Cloud Computing birgt noch Risiken
Elektronische Behördendienste sind Chance für mehr Bürgerfreundlichkeit
eGovernment-Anwendungen müssten auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicher ausgestaltet werden
(14.12.10) - Anlässlich des 5. Nationalen IT-Gipfels hat der Deutsche Landkreistag die Chancen des Einsatzes von IT in der Verwaltung betont, aber auch vor bestehenden Risiken und Gefahren beim elektronischen Umgang mit Informationen hingewiesen.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: "Innovative IT-Angebote können Behördendienste der Kommunen vereinfachen und transparenter machen. Es liegt eine große Chance darin, Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern. Allerdings muss gerade vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen ein besonderes Augenmerk auf Datensicherheit und den Schutz persönlicher Informationen gelegt werden."
E-Health-Anwendungen, Geodatendienste, der neue elektronische Personalausweis oder die beabsichtigte Erweiterung des Projektes der einheitlichen Behördenrufnummer 115 auf das Internet seien nur einige der zahlreichen Beispiele, wie elektronische Anwendungen die Angebotspalette der kommunalen Dienstleistungen bereichern. "Die Landkreise versprechen sich vom IT-Gipfel Rückenwind für die vielfältigen Anstrengungen auf kommunaler Ebene, Verwaltungsabläufe z.B. im Wege elektronischer Medien effektiver und bürgerfreundlicher zu gestalten", sagte Henneke.
Auf der anderen Seite müssten eGovernment-Anwendungen auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicher ausgestaltet werden. "Die Diskussionen um Google StreetView oder die jüngsten Enthüllungen von WikiLeaks bringen ganz grundsätzliche Fragen zum Schutz von Informationen der Bürger, Unternehmen und staatlichen Stellen zum Vorschein. Diesen berechtigten Interessen muss Rechnung getragen werden, damit am Ende bessere und sicherere Systeme stehen. Transparenz öffentlicher Verwaltung darf nicht auf Kosten der Datensicherheit teuer erkauft werden."
Daher stehe der Deutsche Landkreistag etwa der Technologie des Cloud Computing für den Bereich der öffentlichen Verwaltung noch skeptisch gegenüber, solange Risiken nicht klar ausgeräumt sind. Allerdings gäbe es auch gute Beispiele: "Wir begrüßen, dass die Geodatenanbieter nunmehr einen Datenschutz-Kodex vorgelegt haben, der das Ziel hat, die Akzeptanz der Dienste zu fördern, indem er im Wege der Selbstverpflichtung Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Berechtigten, Nutzern und Anbietern festlegt." Das sei der richtige Weg in das digitale Zeitalter, so Henneke abschließend. (Deutscher Landkreistag: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.