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Bundesregierung: Mehr Transparenz beim Scoring


Scoring-Daten: Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar
Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien haben die Forscher für die Jahre 2008 und 2009 ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind


(25.08.09) - Scoring-Daten sind oft fehlerhaft, die Auskünfte dazu unklar. Das belegt eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz erstellt wurde. Auch wenn es viele Verbraucher nicht kennen, so ist Scoring ein mittlerweile in der Wirtschaft weit verbreitetes mathematisch-statistisches Verfahren. Mit ihm wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, ob zum Beispiel ein Verbraucher seine Schulden auch bezahlen kann.

Bundesverbraucherministerin Aigner stellte heute eine Analyse der "GP Forschungsgruppe Institut für Grundlagern- und Programmforschung" vor. "Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar", bemängelt die Ministerin.

Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien haben die Forscher für die Jahre 2008 und 2009 ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind. Ihr Bericht belegt, dass bei den in die Studie einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten von bis zu 45 Prozent nicht zutreffend sind.

Teils sind die Daten falsch oder veraltet gewesen, teils hat die Auskunftei nur über Daten verfügt, die die Testperson selbst angegeben hat. Auch Namensverwechselungen oder die Auskunft, dass ein getilgter Kredit als ungetilgt ausgewiesen wird, kommen vor.

Die Wirtschaft ist gefragt
Am 29. Mai beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es erhöht deutlich die Transparenz des Scoring und des Zustandekommens der gespeicherten Daten. Das Gesetz tritt zum 1. April 2010 in Kraft. Dann erhält der Betroffene gegenüber den Auskunfteien einen detaillierten Auskunftsanspruch.

Folgende Auskünfte können zum Beispiel einmal im Kalenderjahr kostenlos eingeholt werden:
>> welche Scorwerte sind an wen übermittelt worden,
>> wie lautet mein aktueller Scorwert,
>> welche Datenarten wurden für das berechnete Ergebnis genutzt,
>> wie ist mein Scorwert zustande gekommen,
>> welche Bedeutung hat mein Scorwert.

Die Verbraucherministerin fordert die Auskunfteien auf, nicht erst bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes zu warten, sondern sofort zu handeln und die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen. "Die Auskunfteien müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch (externer Link):
Aigner: Mehr Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen


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