Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Öffentliche & privatwirtschaftliche Ausschreibung


Mehrheit der öffentlichen Ausschreibungen ohne Aufwandsentschädigung - Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters
Verstoß gegen die Verdingungsordnung für Leistungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


(21.10.09) - Rund 55 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen erfolgen, entgegen klarer rechtlicher Vorgaben, ohne Aufwandsentschädigung. Dies geht aus einer Umfrage zum Thema "Öffentliche und privatwirtschaftliche Ausschreibungen" hervor, die der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zusammen mit dem Medienpartner iBusiness durchgeführt hat. D

er BVDW spricht sich klar dafür aus, dass öffentliche Ausschreibungen die grundsätzlichen Vorgaben einhalten, die seit langem in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geregelt sind. Dazu gehören die Zahlung einer "angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von "Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die "normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.

Enormer Personalaufwand
Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung entsteht ein enormer Personalaufwand. So arbeitet in der Regel ein speziell zusammengestelltes Expertenteam zwischen 50 bis zu 100 Personentage an der kreativen und technischen Konzeption und Kalkulation eines öffentlichen Ausschreibungsgegenstands.

Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters
"In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten. Wie die Umfrage des BVDW zeigt, gehen 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise Dienstleisters", sagt Ermbrecht Rindtorff (SKW Schwarz Rechtsanwälte) Projektleiter im Arbeitskreis E-Government im BVDW.

Informationen zur Befragung
Der BVDW hat drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. An der Befragung haben 37 Prozent Entscheider aus Agenturen teilgenommen, die alleinig über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen