Mehrheit der öffentlichen Ausschreibungen ohne Aufwandsentschädigung - Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters Verstoß gegen die Verdingungsordnung für Leistungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(21.10.09) - Rund 55 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen erfolgen, entgegen klarer rechtlicher Vorgaben, ohne Aufwandsentschädigung. Dies geht aus einer Umfrage zum Thema "Öffentliche und privatwirtschaftliche Ausschreibungen" hervor, die der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zusammen mit dem Medienpartner iBusiness durchgeführt hat. D
er BVDW spricht sich klar dafür aus, dass öffentliche Ausschreibungen die grundsätzlichen Vorgaben einhalten, die seit langem in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geregelt sind. Dazu gehören die Zahlung einer "angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von "Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die "normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.
Enormer Personalaufwand Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung entsteht ein enormer Personalaufwand. So arbeitet in der Regel ein speziell zusammengestelltes Expertenteam zwischen 50 bis zu 100 Personentage an der kreativen und technischen Konzeption und Kalkulation eines öffentlichen Ausschreibungsgegenstands.
Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters "In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten. Wie die Umfrage des BVDW zeigt, gehen 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise Dienstleisters", sagt Ermbrecht Rindtorff (SKW Schwarz Rechtsanwälte) Projektleiter im Arbeitskreis E-Government im BVDW.
Informationen zur Befragung Der BVDW hat drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. An der Befragung haben 37 Prozent Entscheider aus Agenturen teilgenommen, die alleinig über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt. (BVDW: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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