Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bundesrat verabschiedet Legal-Tech-Gesetz


Bayerns Justizminister Eisenreich: "Legal Tech kann helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Aber der Gesetzgeber muss klar benennen, wo die Grenzen dieser Plattformen liegen"
Eisenreich: "Der Schutz der Rechtsuchenden im Insolvenzfall ist ein bayerisches Anliegen"



Der Bundesrat verabschiedete am 25. Juni 2021 das Legal-Tech-Gesetz ("Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt"). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Legal-Tech-Plattformen können Zeit und Kosten sparen. Durch das Gesetz werden die Anforderungen an die Legal-Tech-Plattformen verschärft. Das begrüße ich ausdrücklich – Verbraucher und Unternehmer brauchen Rechtssicherheit."

Die Justizministerkonferenz hatte den Bund vergangenes Jahr auf Initiative Bayerns aufgefordert, Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Legal Tech zu schaffen. Das nun vorliegende Gesetz ist für Justizminister Eisenreich aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Eisenreich: "Weitere müssen folgen. Insbesondere bei drei Punkten sehe ich weiteren Nachbesserungsbedarf."

>> Fehlende Rechtssicherheit. Eisenreich: "Das ist das Kernproblem. Legal-Tech-Plattformen sind häufig als Inkassodienstleister registriert. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Automatisierte Rechtsauskünfte können keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Das Kerngeschäft der Rechtsberatung muss der Rechtsanwaltschaft vorbehalten sein."

>> Risiken für Rechtsuchende minimieren. Der Minister: "Wenn Ansprüche gebündelt geltend gemacht werden, hat das Vorteile, birgt aber auch Risiken. Wenn erfolgversprechende mit weniger erfolgversprechenden Forderungen gebündelt werden, riskieren die Inhaber der aussichtsreichen Forderungen, dass sie weniger bekommen, z.B. nur eine durchschnittliche Quote. Diese Gefahr lässt das Gesetz bestehen."

>> Rechtsuchende nicht ausreichend abgesichert. Bei der Insolvenz eines Inkassodienstleisters drohen Kunden erhebliche Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Eisenreich: "Der Schutz der Rechtsuchenden im Insolvenzfall ist ein bayerisches Anliegen. Hier hat der Bundestag eine Verbesserung beschlossen. So müssen Inkassodienstleister künftig bereits ohne besondere Anordnung der Aufsichtsbehörde Fremdgeld unverzüglich weiterleiten oder auf ein gesondertes Konto einzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob das ausreicht."

Eisenreich abschließend: "Es ist gut, dass der Gesetzgeber sich des Themas angenommen hat. Ich werde beobachten, wie sich das Gesetz auf den Markt auswirkt und mich weiter für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Legal Tech einsetzen." (Bayerisches Justizministerium: ra)

eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 05.10.21


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

  • Bayern verstärkt Kampf gegen Geldwäsche

    Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen