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Unlizenzierte Software in Deutschland


Non-Compliance bei der Softwarelizenzierung: Deutsche Unternehmen zahlen rund 2 Millionen Euro für unlizenzierte Software
Große Bereitschaft zur Lizenzierung bei öffentlichen Auftragnehmern: Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen

(27.02.13) - Deutsche Unternehmen, die 2012 wegen unlizenzierter Software von der BSA belangt wurden, zahlten rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Sie mussten weitere 620.000 Euro aufbringen, um ihre Softwarelizenzen auf einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen. Die Summe der Schadenersatzzahlungen an die BSA im Rahmen des Rechtsprogramms in Deutschland wuchs damit um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Hinweise auf unlizenzierte Software kamen aus dem Dienstleistungssektor (18 Prozent aller Fälle), regional betrachtet lag Nordrhein-Westfalen vorn (27 Prozent). Der größte Fall betraf ein Schulungsunternehmen mit 1.200 Computern, das 525.000 Euro Schadensersatz bezahlen musste.

Unter den Fällen des Jahres 2012 waren mehrere Unternehmen, die den Großteil ihres Geschäfts mit öffentlichen Aufträgen machten. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, sagte: "Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Wenn wegen Urheberrechtsverletzungen ein Strafverfahren oder Zivilprozess anhängig ist, ist diese Gesetzestreue und Zuverlässig nicht mehr gewährleistet, und das Unternehmen wird von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Daher haben wir es mehrmals erlebt, dass Unternehmen nach einer Durchsuchung schnell die fehlenden Lizenzen erwarben und Schadensersatz leisteten, um die rechtswidrige Situation zu bereinigen und einen solchen Ausschluss zu vermeiden."

Ein ungewöhnliches Beispiel hierfür war ein Spezialunternehmen, das von Behörden mit der Bergung von Kampfmitteln beauftragt wurde und Software eines BSA-Mitglieds zur Bearbeitung von Kartenmaterial benutzte. Als nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters ans Licht kam, dass diese Software unlizenziert war, erstattete die BSA Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft ließ eine polizeiliche Durchsuchung und Überprüfung der Computer durchführen. Innerhalb weniger Wochen schlossen die BSA und das Bergungsunternehmen dann einen Vergleich, mit dem das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und sich verpflichtete, seine Software ordnungsgemäß zu lizenzieren und 70.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

Weitere Details des BSA-Rechtsprogramms 2012
>> Nach der Dienstleistungsbranche (18 Prozent) kamen die meisten Hinweise aus der Vertriebs- und der Agenturbranche (15 Prozent bzw. 11 Prozent).
>> Bayern (19 Prozent) und Niedersachsen (11 Prozent) waren nach Nordrhein-Westfalen (27 Prozent) die Bundesländer mit den meisten Hinweisen.
>> Die BSA bekam Hinweise auf Unternehmen mit zusammen 28.000 Computern.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA, sagte: "Zwei Gründe haben zum Anstieg der Schadensersatzzahlungen geführt. Zum einen ist dies der Erfolg unseres TV-Spots, mit dem wir auf das Problem unlizenzierter Software am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Zum anderen stellen wir fest, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei immer routinierter und effizienter im Umgang mit Softwarepiraterie geworden sind. Meistens treffen wir dort auf großen Sachverstand und Professionalität bei Delikten im digitalen Umfeld. Wir sind deswegen zuversichtlich, dass wir auch 2013 ein gutes Jahr in der Rechtsarbeit haben werden." (BSA: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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