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Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz


Das E-Government-Gesetz soll der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen
Neues Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

(22.05.13) - Der Bitkom begrüßt das E-Government-Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde. "Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt; mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Zudem wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform. Behördenformulare müssen in aller Regel unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bei den Verbrauchern bislang nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen: Bürger können sich zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis rechtssicher in Behörden-Portalen im Internet anmelden.

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden.

Nur knapp jeder siebte Deutsche hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder fünfte Behördengang vollelektronisch abgewickelt, bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland sogar jeder dritte. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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