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Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden


(24.04.12) - "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Der Grund: Im häufiger locken Abzocker Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen nicht ab. "Wir haben schon einiges erlebt, doch diese Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten", berichtete Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle", sagte Breithaupt-Endres.

Rufen Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück, existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation der Rufnummernanzeige. "Das hat zur Folge, dass Verbraucher keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen beschädigt wird", kritisierte Ministerin Dr. Merk.

Wichtig für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter info@vzbayern.de zu melden. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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