Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschrift


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk SEPA-Einführung: "Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen"
Banken sollten nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken


(24.02.12) - "Eine "Win-Win-Situation" ist SEPA für die deutschen Verbraucher und den heimischen Markt mit Sicherheit nicht", stellte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fest, nachdem das Europäische Parlament am 14. Februar die SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in der EU verabschiedet hatte.

"Die Umstellung der Kontoangaben bei Überweisungen auf die 22-stellige IBAN wird zwar zum Glück glimpflicher ausfallen als zunächst befürchtet, aber trotzdem bedeutet sie für alle Beteiligten bei den weit überwiegenden innerstaatlichen Zahlungen einen Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen", so die bayerische Ministerin. "Nur bei Auslandsüberweisungen sehe ich ab 2014 klare Vorteile für die Kunden. Inwieweit sich die Transaktionskosten der Banken insgesamt durch SEPA ermäßigen, bleibt abzuwarten." Weiter appellierte sie an die Banken, den Verbrauchern den Umstieg auf SEPA so einfach wie möglich zu machen. "Ein guter Service wird auch von Verbrauchern durch Kundentreue honoriert", so die Ministerin weiter.

Zu begrüßen ist aus Sicht von Merk, dass für bestehende Einzugsermächtigungen eine Bestandsschutzregelung gefunden wurde. "Hier bestand tatsächlich die Gefahr, dass Abbuchungen mangels Umstellung auf die neuen Anforderungen an Lastschriften nicht rechtzeitig ausgeführt worden wären und der Verbraucher beispielsweise bei der Miete oder Stromrechnung unverschuldet in Verzug geraten wäre."

Mit Blick auf die bei SEPA eingeschränkte Rückbuchbarkeit von Lastschriften machte die bayerische Ministerin deutlich, dass es gerade bei Bestellungen im Internet für den Verbraucher wichtig sei, schnell sein Geld wiederzubekommen, wenn der Verkäufer nicht liefert. Die Banken sollten daher nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken.

Kritisch geprüft werden müssen vor allem auch die Auswirkungen auf das bewährte elektronische Lastschriftverfahren. Merk: "Ich kann nicht nachvollziehen, dass die EU ohne Not in das verbraucher- und unternehmerfreundliche elektronische Lastschriftverfahren in einem der größten Märkte Europas eingreift. Ich hoffe, dass wir hier gemeinsam mit dem Handel und der Finanzwirtschaft rasch Lösungen finden, um weiterhin ein effektives und sicheres Zahlen an der Kasse und im Internet zu ermöglichen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen