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Viele Mängel: "Beipackzetteln" für Kapitalanlagen


Dr. Beate Merk: "Effektiven Verbraucherschutz gibt es nur mit formalisierten Beipackzetteln"
"Wer es den Banken weitgehend überlässt, wie sie ihre Kunden über die Eigenschaften von Kapitalanlagen informieren, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei Unverständliches und wenig Vergleichbares herauskommt"


(22.12.11) - Wenig überrascht zeigt sich Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk von den Mängeln, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den "Beipackzetteln" für Kapitalanlagen festgestellt hat:

"Wer es den Banken weitgehend überlässt, wie sie ihre Kunden über die Eigenschaften von Kapitalanlagen informieren, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei Unverständliches und wenig Vergleichbares herauskommt. Nur ein standardisiertes Formblatt mit weitgehend vorgegebenen Antwortmöglichkeiten stellt sicher, dass der Kunde klare und verständliche Informationen über ein Wertpapier erhält und er die verschiedenen Angebote auch wirklich vergleichen kann!"

Die Länder hatten sich beim sogenannten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz auf Initiative Bayerns für strengere Vorgaben bei der Erstellung der Produktinformationsblätter eingesetzt. Bundesregierung und Bundestag hatten die Vorschläge des Bundesrats jedoch abgelehnt.

"Wenn die vom Bundesverbraucherschutzministerium derzeit durchgeführte Studie die Erkenntnisse der BaFin bestätigt, müssen wir das Gesetz dringend nachbessern", so die bayerische Ministerin.

Auch die Europäische Kommission sollte im Rahmen ihres Anlegerschutzprogramms "PRIPs" (Packaged Retail Investment Products) ihre Vorgaben über Produktinformationen für strukturierte Finanzprodukte entsprechend streng gestalten: "Die EU sollte unsere Erfahrungen ernst nehmen und eine größtmögliche Standardisierung anstreben. Nur so schaffen wir einen echten Wandel für mehr Verbraucherschutz auf dem Kapitalmarkt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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