Wertpapiergeschäfte: Offenlegung von Provisionen
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin prangert die "Verdunkelung bei Bankprovisionen" an
Dr. Beate Merk: "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung"
(22.09.11) - "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Praxis der Banken bei der Offenlegung von Provisionen bei Wertpapiergeschäften überprüft", fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung. "Wenn sich die von den Verbraucherverbänden vorgelegten Zahlen über Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bestätigen, muss gegen die betroffenen Banken von Behördenseite entschieden vorgegangen werden."
Das Wertpapierhandelsgesetz lässt Provisionen von dritter Seite für die Empfehlung und Vermittlung von Wertpapieren nur dann zu, wenn sie dem Kunden offengelegt werden und die Provision dazu dient, die Qualität der Finanzdienstleistung zu verbessern. Und das aus gutem Grund, denn Provisionen bergen das Risiko, dass sich die Empfehlung nicht vorrangig am Interesse des Kunden sondern am Gewinnstreben des Unternehmens ausrichtet. Außerdem mindern Provisionen die Rendite der Anlage.
"Ein Desaster wie beim aggressiven Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an vornehmlich ältere Kunden darf sich nicht wiederholen. Die Banken müssen für die notwendige Transparenz sorgen und Interessenkollisionen vermeiden", so Merk, die auch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließt. "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung. Auch werden wir uns auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Vorgaben für provisionsgestützte Finanzdienstleistungen strenger und präziser als bisher gefasst werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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