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"Datenschutzrechtliche Probleme lassen sich lösen"


Die Bayerische Justizministerium Dr. Beate Merk fordert zum Schutz von Bankkunden Testberatungen durch BaFin
Banken sollten sich freiwillig Testberatungen unterwerfen

(20.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen. "Wir brauchen hier rasch eine gesetzliche Grundlage", so Merk. "Denn in der Praxis stellen wir leider immer wieder fest, dass sich Banken bei der Beratung nicht an die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden halten. Testberatungen durch die BaFin wären ein wirksames Mittel, um dies aufzudecken und die schwarzen Schafe zu outen - oder umgekehrt festzustellen, welche Banken sich an die Beratungspflichten halten! Hierfür muss die Politik aber die notwendigen Voraussetzungen schaffen."

Merk fordert bereits seit längerem die Möglichkeit einer Testberatung durch die BaFin. Am letzten Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nun erklärt, die Bundesregierung werde eine entsprechende Regelung prüfen, wobei allerdings noch verfassungsrechtliche Fragen insbesondere des Datenschutzes und der Grundrechte der Bankberater zu klären seien.

"Diese Probleme ließen sich aber leicht und rasch dadurch lösen, dass man die Möglichkeit eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat", sagt Merk. "Ich fordere die Bundesregierung auf, dies als Vorbild für eine gesetzliche Regelung zu nehmen."

Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. Zugleich würden aber verfassungsrechtliche Probleme vermieden. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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