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Beratungen über Vorsorgevollmachten


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauterer Geschäftemacherei bei Vorsorgevollmachten
Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

(17.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauteren Geschäften im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten für den Betreuungsfall. Mit der Vorsorgevollmacht kann man rechtliche Vorsorge für den Fall treffen, dass man wegen Unfalls, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, insbesondere einen Vertreter benennen.

Merk sagte: "Mit großer Sorge stelle ich fest, dass in den letzten Monaten verstärkt professionelle Unternehmen und selbsternannte Experten gezielt an ältere Menschen herantreten und diese gewinnen wollen, gegen Honorar Beratungen über Vorsorgevollmachten in Anspruch zu nehmen, Vorsorgevollmachten gegen Geld an gewerbliche Vermögensverwalter zu erteilen oder Vorsorgevollmachten bei einem gewerblichen Archiv für nicht unerhebliche Jahresgebühren zu hinterlegen. Hier müssen die Alarmglocken läuten. Die Einsetzung eines Vorsorgebevollmächtigten ist Vertrauenssache. Denn der Bevollmächtigte wird später ohne gerichtliche Kontrolle für den Vollmachtgeber tätig! Man sollte daher nur einer Person, der man absolutes persönliches Vertrauen entgegenbringt, eine Vollmacht erteilen."

Beratung über Vorsorgevollmachten bieten viele Betreuungsvereine kostenfrei an. Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gegen eine einmalige Gebühr zwischen 10 und 20 Euro kann dort jede Vorsorgevollmacht erfasst werden. Jahresgebühren fallen nicht an. Über 1,5 Millionen Bürger haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Merk: "Lassen Sie sich nicht von Geschäftemachern ins Bockshorn jagen oder unter Zeitdruck setzen. Handeln Sie bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten nicht übereilt. " (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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