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Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet


Verbraucherkommission fordert besseren Schutz der Datensicherheit im Internet
Dr. Beate Merk: "Die persönlichen Daten der Verbraucher müssen auch im Internet-Zeitalter sicher sein"


(05.04.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission Bayern zur Verbesserung der Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet entgegen genommen.

Die Verbraucherkommission Bayern empfiehlt insbesondere
• die Etablierung von Datenschutz als Wettbewerbsvorteil,
• die wirksame Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen,
• die Stärkung der individuellen Rechte der Verbraucher sowie
• die Förderung der Datenkompetenz und die Sensibilisierung der Verbraucher für die Risiken im Umgang mit dem Internet.

Dr. Merk sagte: "Die Stellungnahme des unabhängigen Expertengremiums bestätigt meine Auffassung, dass wir uns für einen besseren Datenschutzstandard im Internet konsequent einsetzen müssen. Auch ich halte es für ganz zentral, dass wir das Bewusstsein der Verbraucher für Datenschutz und Datensicherheit fördern. Gerade in diesem Bereich haben wir in Bayern bereits Einiges auf den Weg gebracht."

Das Verbraucherschutzministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium bereits im Jahr 2009 Richtlinien für die ökonomische Verbraucherbildung an Schulen erlassen. "Gerade die Jugendlichen sind in sozialen Netzwerken wie Facebook besonders aktiv und gehen oft sorglos mit persönlichen Informationen wie Namen oder private Fotos um. Die Vermittlung von Datenkompetenz an Schulen ist mir daher ein dringendes Anliegen", erklärte Dr. Merk.

Mindestens genauso wichtig ist heute aber lebenslanges Lernen. Gemeinsam mit dem Bayerischen Volkshochschulverband wird das Verbraucherschutzministerium deshalb ein Netzwerk von Multiplikatoren aufbauen, die ihrerseits im Rahmen der Erwachsenenbildung Schulungen im Bereich Internet und Datenschutz anbieten werden. Dr. Merk sagte: "Ich freue mich, dass auch die Verbraucherkommission Bayern diese Maßnahmen als wirkungsvolle Möglichkeit zur Durchsetzung von Datenschutz ansieht."

Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Gremium, dem hochrangige Experten aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und den Verbraucherverbänden angehören. Die Aufgabe des Gremiums besteht darin, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Die Stellungnahme zur Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet ist abrufbar unter
http://www.verbraucherkommission.bayern.de/Stellungnahmen-.2394.10370622/index.htm
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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