Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben
Merk kontra Facebook: "Wer das Recht auf Datenlöschung ignoriert, muss entsprechend sanktioniert werden"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin ruft die "deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen"
(04.11.11) - Kein Verständnis zeigt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für die Praxis von Facebook, persönliche Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Nutzer nicht zu löschen. Merk sagte: "Der Grundsatz, dass Daten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und genutzt werden dürfen, gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Wenn Facebook sich nicht daran hält, muss das Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ich rufe die deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen."
Merk weiter erklärte:
"Persönliche Nachrichten müssen für Facebook & Co. tabu sein. Es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke persönliche Kommunikationsinhalte zu eigenen kommerziellen Zwecken auswerten. Das ist eine ganz gravierende Verletzung des innersten Kerns der Privatsphäre. Daran ändert auch eine Einwilligung in die völlig undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook nichts. In einem anderen Punkt kann sich Facebook noch nicht einmal auf eine angebliche Einwilligung der Betroffenen stützen: Wenn das soziale Netzwerk Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Nutzer nicht löscht, dann ist das mehr als nur ein Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben."
Die bayerische Ministerin hatte bereits im Mai dieses Jahres mit der zuständigen EU-Kommissarin Reding über die Zukunft des Datenschutzes in Europa gesprochen. "Wir waren uns einig, dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen. Diese müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu gehören für mich, weil offenbar leider nichts anderes hilft, wirtschaftliche Sanktionen, die auch über Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden können. Dabei darf es auch keine Denkverbote geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
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Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
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Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
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Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.