Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben


Merk kontra Facebook: "Wer das Recht auf Datenlöschung ignoriert, muss entsprechend sanktioniert werden"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin ruft die "deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen"

(04.11.11) - Kein Verständnis zeigt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für die Praxis von Facebook, persönliche Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Nutzer nicht zu löschen. Merk sagte: "Der Grundsatz, dass Daten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und genutzt werden dürfen, gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Wenn Facebook sich nicht daran hält, muss das Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ich rufe die deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen."

Merk weiter erklärte:
"Persönliche Nachrichten müssen für Facebook & Co. tabu sein. Es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke persönliche Kommunikationsinhalte zu eigenen kommerziellen Zwecken auswerten. Das ist eine ganz gravierende Verletzung des innersten Kerns der Privatsphäre. Daran ändert auch eine Einwilligung in die völlig undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook nichts. In einem anderen Punkt kann sich Facebook noch nicht einmal auf eine angebliche Einwilligung der Betroffenen stützen: Wenn das soziale Netzwerk Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Nutzer nicht löscht, dann ist das mehr als nur ein Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben."

Die bayerische Ministerin hatte bereits im Mai dieses Jahres mit der zuständigen EU-Kommissarin Reding über die Zukunft des Datenschutzes in Europa gesprochen. "Wir waren uns einig, dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen. Diese müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu gehören für mich, weil offenbar leider nichts anderes hilft, wirtschaftliche Sanktionen, die auch über Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden können. Dabei darf es auch keine Denkverbote geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen