Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung forcieren
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verträge am Telefon nur noch nach schriftlicher Bestätigung"
Bayern will Bestätigungslösung: Zahlungspflicht käme dann auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt
(02.04.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die hohen Bußgelder im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung laut der aktuellen Statistik der Bundesnetzagentur offenbar Wirkung zeigen. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung gingen danach um rund 30 Prozent auf 30.200 zurück.
"Damit können wir uns aber nicht zufrieden geben", sagt Merk. "Die absolute Zahl der Beschwerden spricht immer noch für sich. Ich fordere, den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon zu schützen, indem man die so genannte Bestätigungslösung einführt. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt", so Merk.
"Eine solche Lösung hätte den Vorteil der Eindeutigkeit: Wenn sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern herumspricht, dass Unternehmen, die sich auf einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag berufen, eine schriftliche Bestätigung vorlegen müssen, wird sie das von unbedachten Zahlungen abhalten, die nur dazu führen, dass sie später ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Und es würde unlauterer Telefonwerbung endgültig das Wasser abgraben", erklärte Merk: (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.