Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk macht Vorschlag für verfassungsrechtlich einwandfreie Testberatungen
Schutz von Bankkunden: Testberatung ein wichtiges Instrument, um fehlerhafte Beratung zu entlarven
(07.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk setzt zum Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung weiterhin auf das Instrument der Testberatung. Zur Lösung der dagegen aktuell ins Feld geführten verfassungsrechtlichen Probleme plädiert sie für ein freiwilliges Angebot der Banken. "Die Testberatung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bankkunden, weil so ganz konkrete Beratungsfehler wirksam festgestellt und Schwachstellen offengelegt werden", sagte Merk.
Die Ministerin führte aus: "Wenn nun dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, so muss man diese lösen statt den Vorschlag ad acta zu legen. Es gibt auch einen Mittelweg, der sowohl den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch dem Schutz der Bankberater Rechnung trägt: Man sollte die Möglichkeit eröffnen, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat. Auch in anderen Bereichen setzen wir doch auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Warum nicht hier?"
Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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