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Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung


Bayerisches Justizministerium warnt vor der Einfuhr gefälschter Produkte
Produktpiraterie sei kein Kavaliersdelikt und füge der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu


(08.09.11) - Gerade in fernen Ländern ist das Angebot an gefälschten Markenprodukten oft groß. "Die Freude an solchen Mitbringseln ist jedoch oft von kurzer Dauer", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Das kann schon bei der Rückreise anfangen. Gefälschte Produkte können bei der Einreise in die EU beschlagnahmt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass mit den eingeführten Handtaschen, Uhren und Co. Geschäfte gemacht werden sollen, drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung."

"Produktpiraterie fügt der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu und gefährdet unzählige Arbeitsplätze", so Merk weiter. "Nach Einschätzung der DIHK verlieren allein deutsche Unternehmen durch Fälschungen jährlich ca. 25 Milliarden Euro Umsatz und 70.000 Arbeitsplätze." Es wird geschätzt, dass bereits 5 bis 8 Prozent der im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind. Allein 2010 wurden an den EU-Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt, deren echte Entsprechungen einen Wert von über 1 Billion Euro gehabt hätten. Gefälscht wird inzwischen alles, was Geld bringt: Uhren, Schmuck, Zigaretten, Elektrogeräte, Kfz-Ersatzteile, Kosmetikartikel, Kinderspielzeug, Medikamente und sogar Lebensmittel.

Dem Verbraucher drohen mitunter sogar erhebliche Gesundheitsrisiken. Merk: "Wer einmal durch ein defektes nachgemachtes technisches Gerät oder Spielzeug zu Schaden gekommen ist, weiß, das Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist. Darum: Finger weg von gefälschten Produkten." (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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