Arthur D. Little hinterfragt gegenwärtige DRM-Systeme: Droht dem digitalem Rechtemanagement das Aus? - Wahrung der Interessen von Rechteinhabern und Endnutzern notwendig Zunahme illegaler Downloads sei teilweise auf die mangelnde Flexibilität herkömmlicher DRM-Systeme zurückzuführen
(03.06.10) - Arthur D. Littles neuer Bericht "Untying the Gordian Knot" untersucht die aktuelle Lage des digitalen Rechtemanagements (DRM) und kommt zu dem Schluss: Die existierenden Systeme müssen dringend weiterentwickelt werden, um einerseits die Rechte der Inhaber auf akzeptable Weise zu schützen und andererseits den Benutzern die größtmögliche Interoperabilität zu bieten – andernfalls könnte es zu einer vollständigen Abschaffung des DRM kommen.
DRM wird seit den frühen Tagen der Veröffentlichung digitaler Inhalte eingesetzt und steht seit langem im Mittelpunkt einer kontroversen Debatte. Die komplexen proprietären DRM-Systeme bereiten Herstellern und Händlern Kopfzerbrechen bei der Integration und vereiteln, dass die Endnutzer Inhalte legal über verschiedene Geräte und Plattformen hinweg austauschen können.
Die Zunahme illegaler Downloads ist sogar teilweise auf die mangelnde Flexibilität herkömmlicher DRM-Systeme zurückzuführen, da sie File-Sharing-Angebote nicht nur zur billigsten, sondern auch zur einfachsten Zugriffsmöglichkeit auf digitale Inhalte für Endnutzer macht.
Einige Akteure, u. a. auch Apple, haben ihre DRM-Strategie bereits aufgegeben, weil die existierenden DRM-Systeme die digitale Piraterie nicht aufhalten können. Sie kennzeichnen stattdessen digitale Inhalte individuell ("Watermarking"). Auf diese Weise werden die Inhalte mit einzelnen Kunden verknüpft, damit eine illegale Weitergabe besser zurückverfolgt und geahndet werden kann.
Dieser Ansatz gibt jedoch Grund für Bedenken im Hinblick auf die mögliche Sperrung und Kriminalisierung von Nutzern, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Identitätsdiebstahl.
Vor diesem Hintergrund sieht Arthur D. Little drei mögliche Zukunftsszenarien des DRMs:
1. Eine zunehmende Fragmentierung der proprietären DRM-Systeme und die fortgesetzte eingeschränkte Erfüllung der Bedürfnisse der einzelnen Interessengruppen.
2. Die schrittweise Abschaffung des DRM zugunsten anderer Content-Tracking-Methoden wie "Watermarking" oder "Fingerprinting".
3. Das Auftreten einer neuen Generation von DRM-Systemen, die ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Endnutzer und den Anforderungen anderer Interessensträger herstellt.
"Die gegenwärtige Situation mit dem heutigen komplexen Geflecht aus proprietären Systemen ist die schlechteste aller möglichen Varianten. Am besten wäre es hingegen, eine Standardisierung interoperabler DRM-Technologien auf der Grundlage offener Standards wie Marlin, OMA oder DECE einzurichten. Eine zweitbeste Alternative wäre es, das digitale Rechtemanagement ganz abzuschaffen, allerdings gefährdet diese Lösung die Rechte der Verbraucher", sagt Jürgen Morath, Director Central Europe der Sparte Telecommunication, Information, Media and Electronics (TIME) von Arthur D. Little. (Arthur D. Little: ra)
Arthur D. Little: Kontakt und Steckbrief
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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