Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Digitales Rechtemanagement noch effektiv?


Arthur D. Little hinterfragt gegenwärtige DRM-Systeme: Droht dem digitalem Rechtemanagement das Aus? - Wahrung der Interessen von Rechteinhabern und Endnutzern notwendig
Zunahme illegaler Downloads sei teilweise auf die mangelnde Flexibilität herkömmlicher DRM-Systeme zurückzuführen


(03.06.10) - Arthur D. Littles neuer Bericht "Untying the Gordian Knot" untersucht die aktuelle Lage des digitalen Rechtemanagements (DRM) und kommt zu dem Schluss: Die existierenden Systeme müssen dringend weiterentwickelt werden, um einerseits die Rechte der Inhaber auf akzeptable Weise zu schützen und andererseits den Benutzern die größtmögliche Interoperabilität zu bieten – andernfalls könnte es zu einer vollständigen Abschaffung des DRM kommen.

DRM wird seit den frühen Tagen der Veröffentlichung digitaler Inhalte eingesetzt und steht seit langem im Mittelpunkt einer kontroversen Debatte. Die komplexen proprietären DRM-Systeme bereiten Herstellern und Händlern Kopfzerbrechen bei der Integration und vereiteln, dass die Endnutzer Inhalte legal über verschiedene Geräte und Plattformen hinweg austauschen können.

Die Zunahme illegaler Downloads ist sogar teilweise auf die mangelnde Flexibilität herkömmlicher DRM-Systeme zurückzuführen, da sie File-Sharing-Angebote nicht nur zur billigsten, sondern auch zur einfachsten Zugriffsmöglichkeit auf digitale Inhalte für Endnutzer macht.

Einige Akteure, u. a. auch Apple, haben ihre DRM-Strategie bereits aufgegeben, weil die existierenden DRM-Systeme die digitale Piraterie nicht aufhalten können. Sie kennzeichnen stattdessen digitale Inhalte individuell ("Watermarking"). Auf diese Weise werden die Inhalte mit einzelnen Kunden verknüpft, damit eine illegale Weitergabe besser zurückverfolgt und geahndet werden kann.

Dieser Ansatz gibt jedoch Grund für Bedenken im Hinblick auf die mögliche Sperrung und Kriminalisierung von Nutzern, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Identitätsdiebstahl.

Vor diesem Hintergrund sieht Arthur D. Little drei mögliche Zukunftsszenarien des DRMs:

1.
Eine zunehmende Fragmentierung der proprietären DRM-Systeme und die fortgesetzte eingeschränkte Erfüllung der Bedürfnisse der einzelnen Interessengruppen.

2. Die schrittweise Abschaffung des DRM zugunsten anderer Content-Tracking-Methoden wie "Watermarking" oder "Fingerprinting".

3. Das Auftreten einer neuen Generation von DRM-Systemen, die ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Endnutzer und den Anforderungen anderer Interessensträger herstellt.

"Die gegenwärtige Situation mit dem heutigen komplexen Geflecht aus proprietären Systemen ist die schlechteste aller möglichen Varianten. Am besten wäre es hingegen, eine Standardisierung interoperabler DRM-Technologien auf der Grundlage offener Standards wie Marlin, OMA oder DECE einzurichten. Eine zweitbeste Alternative wäre es, das digitale Rechtemanagement ganz abzuschaffen, allerdings gefährdet diese Lösung die Rechte der Verbraucher", sagt Jürgen Morath, Director Central Europe der Sparte Telecommunication, Information, Media and Electronics (TIME) von Arthur D. Little. (Arthur D. Little: ra)

Arthur D. Little: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen