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Was wird aus dem Beschäftigtendatenschutz?


Frank Schury und Riko Pieper schreiben über deren Ratlosigkeit bei der Datenverarbeitung der Betriebsräte
Aktuelle Meldungen aus dem In- und Ausland, durch Besprechungen aktueller Gerichtsurteile und Bücher



Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen – das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.

>> Thilo Weichert beschreibt die Konfliktlinien.
>> Peter Wedde berichtet über die Vorschläge der Gewerkschaften.
>> Ein Beiratsbericht gibt Hinweise auf die Kontroversen mit den Arbeitgebern.
>> Hajo Köppen referiert Erfahrungen der Aufsichtsbehörden.
>> Frank Schury und Riko Pieper schreiben über deren Ratlosigkeit bei der Datenverarbeitung der Betriebsräte.
>> Reinhard Linz berichtet über Erfahrungen mit betrieblicher Routenplanung und Datenrichtigkeit.
>> Heinz Alenfelder macht sich Gedanken um den Datenschutz von Rentnern.

Ergänzt wird das Heft durch Erklärungen von NGOs und aktuelle Meldungen aus dem In- und Ausland, durch Besprechungen aktueller Gerichtsurteile und Bücher. Wem der Beschäftigtendatenschutz am Herzen liegt und wer über die neuesten Entwicklungen beim Datenschutz informiert werden will, dem/der sei die Lektüre der neuesten DANA dringend empfohlen. (Deutsche Vereinigung für Datenschutz - DVD: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 28.03.23

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Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Wettbewerbsverbot iSv. §§ 74 ff. HGB

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Erziehungsurlaub & Erfüllung der Wartezeit

    Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden.

  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Optionsrechte und Eigenkündigung

    Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers "gevestete" virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die "gevesteten" virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. "Vesting-Periode" entstanden sind.

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