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Einhaltung und Schutz der Menschenrechte


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, die die gesamte Lieferkette erfassen, haben weitreichende Folgen




Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000.

Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

Die gesetzlich normierten Sorgfaltspflichten umfassen zunächst die Ermittlung der Risiken (Kinderarbeit, Verstoß gegen Arbeitsschutz, Schädigung der Umwelt u.a.m.), sodann die Risikoanalyse im Hinblick auf die eigene Tätigkeit, Erarbeitung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, schließlich ein Beschwerdesystem und der öffentliche, für jedermann einsehbare Bericht über das unternehmerische Handeln im Hinblick auf die Menschenrechte.

Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, die die gesamte Lieferkette erfassen, haben weitreichende Folgen wie z.B. den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Eintragung in spezielle Register und Bußgelder.

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes fallen, stellen bereits jetzt konkrete Überlegungen zur Risikoanalyse sowie zu den organisatorischen Maßnahmen an.

Das Werk "Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis" hilft den Unternehmen dabei. Es behandelt neben den neuen Sorgfaltspflichten und den originär aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgenden Pflichten der Unternehmen und der Compliance hiermit auch die Implikationen für alle Rechtsgebiete, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Querschnittsmaterie berührt werden. Dazu gehören etwa arbeits-, kartell-, wettbewerbs-, gesellschafts- und organhaftungsrechtliche Aspekte sowie vergabe-, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Themen und das Verwaltungsverfahren. Auch die zivilrechtliche Haftung, Themen des IPR und IZPR und auch europarechtliche Aspekte werden behandelt.

Die Herausgeber sind erfahrene Anwältinnen und Anwälte von Gleiss Lutz und beraten Unternehmen in allen Fragen von der Gründung eines Unternehmens, über die laufenden Fragen im Geschäftsbetrieb bis zur Auflösung.

Das Werk wendet sich an die Rechtsanwaltschaft, Unternehmen sowie an die Unternehmensberatung.

Wagner / Ruttloff / Wagner, Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
C.H.BECK, 2022
XLVI, 623 S., Hardcover (In Leinen) 119,00Euro
ISBN 978-3-406-77834-6
(Verlag C.H.BECK: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 14.11.22

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