Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zusammenarbeit beim Endkundengeschäft


Carglass darf Teile des Autoglasgeschäfts von ATU erwerben
Bei der Fusion geht es um den Verkauf des Glasgeschäfts der größten deutschen Werkstattkette an den größten Autoglasspezialisten



Nach vertiefter Prüfung hat das Bundeskartellamt entschieden, dass die Belron Gruppe, die Muttergesellschaft der Carglass GmbH, das Autoglasgeschäft von ATU erwerben darf. Carglass betreibt in Deutschland rund 350 Servicecenter. Zu Carglass gehört seit der Übernahme im Jahr 2015 zudem das Junited Autoglas Netzwerk, das rund 300 Partnerbetriebe umfasst. Zu dem Filialnetz von ATU gehören rund 500 Standorte. Das aktuelle Vorhaben betrifft insbesondere das Versicherungs- und Großkundengeschäft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Filialketten spielen im Kfz-Service in Deutschland eine große Rolle. Bei der Fusion geht es um den Verkauf des Glasgeschäfts der größten deutschen Werkstattkette an den größten Autoglasspezialisten. Wir haben das Vorhaben daher sehr sorgfältig geprüft und umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. Auch wenn Carglass seine führende Marktposition als Glasspezialist ausbaut, kommt es weder zu einer Marktbeherrschung noch zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Zum einen können die Kunden auf alternative Glasspezialisten und freie Werkstätten ausweichen. Zum anderen nutzen sie zu einem großen Teil auch die Kfz-Werkstätten der Autohersteller ihres Fabrikats."

Im Zuge der Ermittlungen wurden u.a. alle Kfz-Versicherer befragt, welche einen Großteil dieser Schadensfälle abwickeln. Die Mehrheit der Versicherer verfügt zum Teil über bundesweite Rahmenverträge mit Werkstattbetreibern, die für die Kunden die Schäden beheben. In diesen Fällen werden Versicherungskunden überwiegend gezielt zu diesen Kooperationspartnern gelenkt. Aus diesen Gründen hat das Bundeskartellamt bei seiner Prüfung den Markt für die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t zugrunde gelegt und sich auf die Beurteilung der bundesweiten Marktverhältnisse beschränkt.

Wettbewerber auf dem relevanten Markt sind neben Glasspezialisten sowohl freie Werkstätten als auch die markengebundenen Werkstätten der Kfz-Hersteller. Während Carglass als Glasspezialist der mit Abstand größte und bekannteste freie Anbieter auf dem Markt ist, stellt das Glasgeschäft für ATU nur eine von vielen angebotenen Kfz-Dienstleistungen dar. Beide Anbieter verfügen jedoch über ein großes, flächendeckendes Filialnetz in Deutschland.

Durch die Fusion kommt es bei Carglass nur zu geringen Marktanteilszuwächsen im Hinblick auf das Versicherungs- und Großkundengeschäft (v.a. Leasing, Flotten und Autovermieter). Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erkennbar und das Vorhaben konnte insoweit freigegeben werden.

Über den Zusammenschluss hinaus haben die Beteiligten eine Zusammenarbeit beim Endkundengeschäft vereinbart. Diese Kooperationsvereinbarung wurde unter dem Aspekt des Kartellverbotes nach Artikel 101 AEUV bzw. §1 GWB geprüft. Nachdem die Beteiligten den Umfang dieser Zusammenarbeit im Laufe des Verfahrens sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf die Dauer stark eingeschränkt haben, konnte dieses Verfahren eingestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 17.02.21



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen