Verdacht auf verbotene vertikale Preisbindung
Bundeskartellamt sichert Preisfreiheit bei Gitarren
Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen
Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen des Verdachts auf verbotene vertikale Preisbindung, hat sich der spanische Hersteller von Gitarren, Manufacturas Alhambra S.L., von einer möglichen Einflussnahme auf die Preissetzung der Einzelhändler seiner Gitarren distanziert. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Die Händler sind unabhängig und frei in der Entscheidung darüber, welchen Preis sie von den Kunden verlangen. Das Verbot der vertikalen Preisbindung gibt es bereits seit den 70er Jahren. Dennoch stoßen wir immer wieder in den unterschiedlichsten Branchen auf Versuche der Hersteller, die Verkaufspreise vorzugeben."
Das Bundeskartellamt war dem Verdacht nachgegangen, dass Alhambra Druck auf Großhändler und Händler ausgeübt hatte, um ein Mindestpreisniveau für den Verkauf von Alhambra-Gitarren in Deutschland einzuhalten und verschiedene Einzelhändler aufgefordert hatte, die Endkundenpreise anzuheben.
Als Reaktion auf die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung hat Alhambra im August 2020 eine aktualisierte Preisliste an seine in Deutschland tätigen Händlern versandt, in der die Preise – erstmals für die Verbraucher nachvollziehbar – deutlich als unverbindliche Preisempfehlung ("UVP") gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hat das Unternehmen gegenüber den Händlern in einem Rundschreiben schriftlich klargestellt, dass die Festlegung der Verkaufspreise allein Händlersache sei und Alhambra keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werde.
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen das Unternehmen daraufhin eingestellt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 17.11.20
Newsletterlauf: 16.11.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.