Verdacht auf verbotene vertikale Preisbindung
Bundeskartellamt sichert Preisfreiheit bei Gitarren
Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen
Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen des Verdachts auf verbotene vertikale Preisbindung, hat sich der spanische Hersteller von Gitarren, Manufacturas Alhambra S.L., von einer möglichen Einflussnahme auf die Preissetzung der Einzelhändler seiner Gitarren distanziert. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Die Händler sind unabhängig und frei in der Entscheidung darüber, welchen Preis sie von den Kunden verlangen. Das Verbot der vertikalen Preisbindung gibt es bereits seit den 70er Jahren. Dennoch stoßen wir immer wieder in den unterschiedlichsten Branchen auf Versuche der Hersteller, die Verkaufspreise vorzugeben."
Das Bundeskartellamt war dem Verdacht nachgegangen, dass Alhambra Druck auf Großhändler und Händler ausgeübt hatte, um ein Mindestpreisniveau für den Verkauf von Alhambra-Gitarren in Deutschland einzuhalten und verschiedene Einzelhändler aufgefordert hatte, die Endkundenpreise anzuheben.
Als Reaktion auf die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung hat Alhambra im August 2020 eine aktualisierte Preisliste an seine in Deutschland tätigen Händlern versandt, in der die Preise – erstmals für die Verbraucher nachvollziehbar – deutlich als unverbindliche Preisempfehlung ("UVP") gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hat das Unternehmen gegenüber den Händlern in einem Rundschreiben schriftlich klargestellt, dass die Festlegung der Verkaufspreise allein Händlersache sei und Alhambra keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werde.
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen das Unternehmen daraufhin eingestellt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 17.11.20
Newsletterlauf: 16.11.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."