Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Tiefkühlpizza ist stark konzentriert


Tiefkühlpizza: Dr. Oetker darf Galileo übernehmen
Nach den Ermittlungen kommen Dr. Oetker und Galileo auf hohe gemeinsame Marktanteile an der Grenze der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (Galileo) durch die Unternehmensgruppe Dr. August Oetker KG (Dr. Oetker) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Markt für Tiefkühlpizza ist stark konzentriert. Dr. Oetker ist mit der gleichnamigen Marke Marktführer und übernimmt mit Galileo einen bedeutenden Hersteller für Handelsmarken. Wir haben unsere Freigabe auf breite Ermittlungen gestützt und den Fall aus allen denkbaren Perspektiven beleuchtet. Im Ergebnis zeigen sich trotz hoher Marktanteile keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Dr. Oetker wird durch die Übernahme von Galileo weder zum Marktbeherrscher noch sind die Zuwächse im Gesamtmarkt sehr bedeutsam. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Handel stehen ausreichend Ausweichoptionen zur Verfügung. Zudem sehen wir bei TK-Pizzen in den letzten Jahren eine spürbare Dynamik. Die Marken der Platzhirsche sind durch neue Konkurrenz unter Druck geraten. Markenpizzen kommen zunehmend in die Discounter und das Aktionsgeschäft wird immer wichtiger."

Dr. Oetker zählt zu den größten Nahrungsmittelherstellern in Europa. Das Unternehmen ist Marktführer bei Tiefkühl-Pizzen gefolgt von der Nestlé-Wagner Gruppe. Galileo mit Sitz in Trierweiler ist ein bedeutender Hersteller im Segment Tiefkühl-Minipizzen, die fast ausschließlich unter den Handelsmarken der Lebensmitteleinzelhändler (LEH) vertrieben werden. Im Rahmen der Prüfung hat das Bundeskartellamt Hersteller von Tiefkühlpizzaprodukten sowie Unternehmen des LEH umfassend befragt.

Nach den Ermittlungen kommen Dr. Oetker und Galileo auf hohe gemeinsame Marktanteile an der Grenze der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Allerdings wirken mehrere Faktoren einer Marktbeherrschung durch Dr. Oetker entgegen. Als wichtigster Wettbewerber verfügt die Nestlé-Wagner-Gruppe mit ihren Marken ebenfalls über eine sehr bedeutende Marktposition. Der Marktanteilszuwachs zugunsten Dr. Oetkers infolge der Übernahme von Galileo fällt bezogen auf einen Gesamtmarkt von TK-Pizza-Produkten relativ gering aus. Bezogen auf das Segment TK-Mini-Pizza, das bislang von Nestlé-Wagner als einzigem Markenhersteller dominiert wurde, könnte sich die Fusion eher als günstig für den Wettbewerb erweisen.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass durch die Fusion eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung von Dr. Oetker und Nestlé-Wagner bei TK-Pizza-Produkten entsteht oder verstärkt werden könnte. Mit einem Marktanteil von zusammen über 60 Prozent überschreiten die beiden größten Hersteller von Markenprodukten zwar die gesetzlichen Vermutungsschwellen für gemeinsame Marktbeherrschung. Gegen das Vorliegen eines wettbewerbslosen Duopols von Dr. Oetker und Nestlé-Wagner spricht aber die Marktentwicklung der letzten Jahre, die von Wettbewerb geprägt war. Im Jahr 2016 erfolgte der Markteintritt des Herstellers Gustavo Gusto, der seitdem rasch Marktanteile gewinnen konnte und von dem Wettbewerbsdruck auf Dr. Oetker und Nestlé-Wagner ausgeht.

Neben diesen Faktoren ist der Markt für TK-Pizza-Produkte von einem Aktionsgeschäft geprägt, das auch durch den zunehmenden Vertrieb der Markenprodukte im Discount-LEH angetrieben wird. Die Nachfragemacht des LEH hat zudem die Preissetzungsspielräume der beiden führenden Hersteller Dr. Oetker und Nestlé-Wagner begrenzt. Zudem erwarten auch die befragten LEH überwiegend keine schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Angebotssituation. Weiterhin gibt es einige Hersteller von TK-Pizza-Produkten insbesondere im europäischen Ausland, die dem LEH als Ausweichalternativen zur Verfügung stehen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.08.23
Newsletterlauf: 25.09.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen