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Markt des Online-Dating


Bundeskartellamt: Parship und Elite Partner dürfen Lovoo übernehmen
Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der The Meet Group Inc., USA, durch die ProSiebenSat.1 Gruppe freigegeben. Zu ProSieben Sat.1 gehören seit 2016 unter anderem die Online-Dating-Plattformen Parship und Elite Partner, The Meet Group betreibt international eine Reihe von Online-Dating-Plattformen und ist in Deutschland mit der Online-Dating Plattform Lovoo tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei den Online Dating-Plattformen durch den Zusammenschluss ist trotz der Marktstärke der beteiligten Unternehmen nicht zu erwarten. Durch den Zusammenschluss kommt es zu einer weiteren Konzentration im Bereich des Online-Dating, die Beteiligten gehören zu den größten Online-Dating Plattformen in Deutschland. Der Markt des Online-Dating ist aber durch dynamisches Wachstum, Marktzutritte und Wettbewerb gekennzeichnet. Zuletzt hat sich insbesondere das Segment der Dating Apps, zu denen neben dem Zielunternehmen Lovoo auch die konkurrierenden Plattformen Tinder oder Badoo gehören, stark entwickelt."

Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen. Neben den Zusammenschlussbeteiligten ist insbesondere die Match Group mit ihren Plattformen Tinder, Lovescout24, OKCupid, neu.de und Zweisam.de ein bedeutender Wettbewerber.

Die Nutzer setzen häufig parallel mehrere Dating-Plattformen ein, und dem Neukundengeschäft kommt gerade hier eine ausgeprägte Bedeutung zu. Daher ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen Neueintritte von Plattformen wie Bumble oder LemonSwan und auch die Marktanteilszuwächse mobiler Online-Dating Plattformen wie Tinder. Zudem war der geplante Start von Facebook Dating in Europa bei der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen.

Auch im Hinblick auf die starke Stellung von ProSiebenSat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt ist eine Wettbewerbsbehinderung nicht zu erwarten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Bedeutung der Fernsehwerbung vor allem bei der Gewinnung von jüngeren Nutzergruppen abnimmt.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben daher noch innerhalb der ersten Prüfungsphase, die gesetzlich aufgrund der Corona Pandemie auf zwei Monate verlängert war, freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 03.10.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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