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Markt des Online-Dating


Bundeskartellamt: Parship und Elite Partner dürfen Lovoo übernehmen
Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der The Meet Group Inc., USA, durch die ProSiebenSat.1 Gruppe freigegeben. Zu ProSieben Sat.1 gehören seit 2016 unter anderem die Online-Dating-Plattformen Parship und Elite Partner, The Meet Group betreibt international eine Reihe von Online-Dating-Plattformen und ist in Deutschland mit der Online-Dating Plattform Lovoo tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei den Online Dating-Plattformen durch den Zusammenschluss ist trotz der Marktstärke der beteiligten Unternehmen nicht zu erwarten. Durch den Zusammenschluss kommt es zu einer weiteren Konzentration im Bereich des Online-Dating, die Beteiligten gehören zu den größten Online-Dating Plattformen in Deutschland. Der Markt des Online-Dating ist aber durch dynamisches Wachstum, Marktzutritte und Wettbewerb gekennzeichnet. Zuletzt hat sich insbesondere das Segment der Dating Apps, zu denen neben dem Zielunternehmen Lovoo auch die konkurrierenden Plattformen Tinder oder Badoo gehören, stark entwickelt."

Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen. Neben den Zusammenschlussbeteiligten ist insbesondere die Match Group mit ihren Plattformen Tinder, Lovescout24, OKCupid, neu.de und Zweisam.de ein bedeutender Wettbewerber.

Die Nutzer setzen häufig parallel mehrere Dating-Plattformen ein, und dem Neukundengeschäft kommt gerade hier eine ausgeprägte Bedeutung zu. Daher ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen Neueintritte von Plattformen wie Bumble oder LemonSwan und auch die Marktanteilszuwächse mobiler Online-Dating Plattformen wie Tinder. Zudem war der geplante Start von Facebook Dating in Europa bei der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen.

Auch im Hinblick auf die starke Stellung von ProSiebenSat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt ist eine Wettbewerbsbehinderung nicht zu erwarten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Bedeutung der Fernsehwerbung vor allem bei der Gewinnung von jüngeren Nutzergruppen abnimmt.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben daher noch innerhalb der ersten Prüfungsphase, die gesetzlich aufgrund der Corona Pandemie auf zwei Monate verlängert war, freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 03.10.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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