Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Krankenhausstandorte sichern


Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Krankenhaus-Zusammenschlüsse in Hamm, Lippstadt und Gronau (Westf.)
Das Bundeskartellamt war mit der Wettbewerbssituation im Bereich der stationären und ambulanten Krankenversorgung in Hamm sowie in Lippstadt aufgrund früherer Untersuchungen bereits sehr gut vertraut



Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben. Neben diesen Akutkrankenhäusern umfasst das Zielgeschäft jeweils auch die von den Krankenhäusern betriebenen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) für die ambulante Krankenversorgung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Bundeskartellamt war mit der Wettbewerbssituation im Bereich der stationären und ambulanten Krankenversorgung in Hamm sowie in Lippstadt aufgrund früherer Untersuchungen bereits sehr gut vertraut. Aus diesem Grund waren die Ermittlungen beschleunigt und konnten innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. In Hamm, aber auch in Lippstadt sowie in Gronau (Westf.) trägt der Einstieg der Johanniter dazu bei, die betroffenen Krankenhausstandorte zu sichern und als Wettbewerber zu erhalten. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs oder Nachteile für Patientinnen und Patienten sind nicht zu befürchten."

Die Johanniter-Gruppe, deren bekannteste Sparte die Johanniter-Unfall-Hilfe sein dürfte, betreibt daneben bundesweit auch neun Krankenhäuser, neun Fach- und Rehakliniken, sieben MVZ, 94 Seniorenhäuser, drei Hospize sowie drei Pflegeschulen. Wie die Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, steht aber keine dieser Bestandseinrichtungen in direktem Wettbewerb mit den in Hamm, Lippstadt und Gronau neu erworbenen Einrichtungen.

Allerdings führen die Johanniter durch den Erwerb der verschiedenen Krankenhäuser zwei bisher konkurrierende Kliniken in der Stadt Hamm unter dem einheitlichen Dach der Johanniter zusammen, nämlich das Evangelische Krankenhaus Hamm und das katholische St. Marien-Hospital Hamm. Dies hat zur Folge, dass in Hamm die Zahl der unterschiedlichen Krankenhausträger von bisher drei auf zwei (je ein kath. und ein ev. Träger) zurückgeht.

Allerdings hatten die beiden nunmehr von den Johannitern erworbenen Kliniken in Hamm bereits seit vielen Jahren als "Gesundheitsverbund Hamm" eng miteinander kooperiert und ihr Leistungsangebot im Laufe der Zeit aufeinander abgestimmt. Zudem wird den beiden künftigen Johanniter-Kliniken mit der kath. St. Barbara-Klinik Hamm (Träger: St. Franziskus-Stiftung, Münster) vor Ort zumindest noch ein starker und leistungsfähiger Wettbewerber gegenüberstehen. Weitere Ausweichmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten aus Hamm gibt es im näheren Umkreis der Stadt. Die wettbewerbliche Situation in Lippstadt, wo es weiterhin einen evangelischen und einen katholischen Krankenhausträger gibt, verändert sich durch die Fusion nicht.

Zum Hintergrund:
Neben der Johanniter-Gruppe zählen auch die Johanniter-Stiftung, die Johanniter Unfall-Hilfe e.V., die Johanniter Hilfsgemeinschaften sowie die Johanniter-Schwesternschaft e.V. zur deutschen Gemeinschaft des Johanniterordens. Es handelt sich dabei um den evangelischen Zweig des ursprünglichen Johanniterordens. Der katholisch gebliebene Zweig des Johanniterordens hat sich in "Malteserorden" umbenannt.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.02.23
Newsletterlauf: 17.05.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen