Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusionsvorhaben im Bereich Agrarhandel


Bundeskartellamt genehmigt Zusammengehen von Beiselen und ATR – Rücknahme der Anmeldung bei RWZ / Raiwa
Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte



Im Bereich Agrarhandel hat das Bundeskartellamt das Fusionsvorhaben von Beiselen und ATR freigegeben. Die Anmeldung des Fusionsvorhabens von RWZ und Raiwa wurde hingegen nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens Ende letzten Jahres von den Beteiligten zurückgenommen. ATR ist schwerpunktmäßig im Agrar-Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Brandenburg aktiv, während Beiselen deutschlandweit im Agrar-Großhandel tätig ist und ein Netzwerk an Standorten in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Einzelhandelsgeschäft unterhält. Die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg, und die Beiselen Holding GmbH, Ulm, wollen ihre Aktivitäten unter einer gemeinsamen Holding zusammenlegen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben nach sorgfältiger Prüfung beim Vorhaben von Beiselen und ATR keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Die starke Marktposition der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns wird durch ähnlich starke Wettbewerber eingeschränkt. Unsere wettbewerbliche Prüfung betraf insbesondere den Großraum Rostock, in dem ATR eine führende Marktposition innehat. Trotz der Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten sehen wir aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der existierende intensive Wettbewerb durch das Vorhaben erheblich eingeschränkt werden würde. Anders als ATR bisher, sind die Wettbewerber auch heute schon in den Großhandel integriert, so dass das Vorhaben insoweit nicht zu einem einseitigen Wettbewerbsvorteil führt. Bei der Prüfung haben wir auch berücksichtigt, dass die Märkte für Pflanzenschutz in den letzten Jahren geschrumpft sind, wodurch Überkapazitäten bestehen."

Beiselen ist ein privater Agrarhändler auf Groß- und Einzelhandelsebene mit fast 1,3 Mrd. Euro Umsatz (2019) und Schwerpunkt in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. ATR ist ein Familienunternehmen, das im Jahr 2019 ca. 800 Mio. EUR Umsatz überwiegend im Agrarhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erzielte.

Das Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte. Räumlich überschneiden sich die Tätigkeiten beider Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, so dass hier der Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung lag.

Im Großraum Rostock ergeben sich hohe gemeinsame Marktanteile der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte. Neben den Beteiligten gibt es mit HaGe Nord und Ceravis jedoch zwei weitere ähnliche starke Wettbewerber, die bisher schon vertikal mit dem Großhandel integriert bzw. verflochten sind. Es ist nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erwarten, dass der intensive Wettbewerb durch die Fusion eingeschränkt werden würde. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden.

Rücknahme der Anmeldung beim Fusionsvorhaben RWZ / Raiwa
Ebenfalls den Bereich Agrarhandel betrifft das Fusionsvorhaben der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln (RWZ), und Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (Raiwa). Die Parteien haben nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt die Anmeldung am 28. Dezember 2020 zurückgenommen. Die Parteien wollen das Vorhaben umstrukturieren und sind darüber im Gespräch mit dem Bundeskartellamt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 22.03.21



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen