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Europäische Kommission ahndet Kartellrechtsverstoß


Siemens als Kronzeuge und Tipp-Geber: Europäische Kommission verhängt wegen Marktaufteilung Geldbuße in Höhe von 67,6 Mio. Euro gegen Hersteller von Leistungstransformatoren
Im Rahmen eines "Gentlemen's Agreement" wurde vereinbart, dass die japanischen Mitglieder keine Leistungstransformatoren in Europa, und dass die europäischen Mitglieder keine Leistungstransformatoren in Japan verkaufen


(12.10.09) - Die Europäische Kommission hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 67,644 Millionen EUR gegen die sieben Unternehmen ABB, Areva T&D, Alstom, Fuji Electrics, Hitachi und Toshiba verhängt, weil sie gegen das in Artikel 81 EG-Vertrag verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen verstoßen haben. Siemens war ebenfalls beteiligt, wurde jedoch nicht mit einer Geldbuße belegt, da das Unternehmen der Kommission die Existenz des betreffenden Kartells enthüllte.

Wiederholungstäterin: ABB
Zwischen 1999 und 2003 trafen japanische und europäische Hersteller von Leistungstransformatoren mündliche Absprachen zur Marktaufteilung. Im Rahmen dieses "Gentlemen's Agreement" wurde vereinbart, dass die japanischen Mitglieder keine Leistungstransformatoren in Europa, und dass die europäischen Mitglieder keine Leistungstransformatoren in Japan verkaufen. Mit den betreffenden Leistungstransformatoren kann die Spannung in Stromnetzen verändert werden. Die Geldbuße für ABB wurde um 50 Prozent erhöht, weil sich das Unternehmen bereits früher ein vergleichbares Verhalten hatte zu Schulden kommen lassen.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Kunden und Steuerzahler in ganz Europa haben jahrelang unter diesem Kartell gelitten. Die Kommission hat diesem Betrug der selbst ernannten "Gentlemen" nun ein Ende bereitet. Die Kommission wird die Geldbußen für Wiederholungstäter solange erhöhen, bis sie gelernt haben, dass Kartelle sich nicht lohnen“.

Die Ermittlungen der Kommission begannen mit unangemeldeten Kontrollen im Februar 2007 (siehe MEMO/07/53 ).

Leistungstransformatoren sind wichtige elektrotechnische Bauteile, mit denen die Spannung in einem Stromkreis verringert oder erhöht werden kann. Der Elektrizitätstransit über Stromnetze erfordert hohe Spannungen, um Energieverluste zu vermeiden. Leistungstransformatoren werden von Stromlieferanten in ihren Stromnetzen verwendet, um Strom an die Verbraucher weiterzuleiten. Durch das "Gentlemen's Agreement“ haben die Kartellmitglieder somit nicht nur ihre unmittelbaren Kunden, sondern auch den europäischen Stromverbraucher geschädigt.

Zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung erzielten die Kartellparteien im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen gemeinsamen Jahresumsatz von schätzungsweise rund 100 Mio. EUR.

Das Kartell
Von Juni 1999 bis Mai 2003 betrieben ABB, Areva T&D, Alstom Fuji Electrics, Hitachi, Toshiba und Siemens ein Kartell zur Aufteilung des Marktes für Leistungstransformatoren im EWR und in Japan. Zur Bekräftigung ihrer Vereinbarung trafen sie sich ein oder zweimal pro Jahr in Asien und Europa in der Regel in Luxushotels in Malaga, Singapur, Barcelona, Lissabon, Tokio, Wien und Zürich. Den Kartellmitgliedern war jedes Mittel recht, um ihr illegales Verhalten zu vertuschen. Sie trafen mündliche Absprachen zur Marktaufteilung und verwendeten Codenamen für ihre Unternehmen, um nicht aufgedeckt zu werden.

Geldbußen
Bei der Festlegung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die Umsatzzahlen der beteiligten Unternehmen, die außergewöhnliche Schwere der Zuwiderhandlung und den geographischen Umfang des Kartells. Die Kommission erhöhte die Geldbuße für ABB um 50 Prozent, da das Unternehmen bereits wegen eines früheren Kartells (ABB - Fernwärmetechnik - siehe IP/98/917) von der Kommission mit einer Geldbuße belegt worden war. Siemens wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2002 erlassen, weil es als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte.

Die Kommission berücksichtigte ebenfalls das kooperative Verhalten von Fuji, Hitachi und AREVA bei den Ermittlungen. Die Geldbuße für Fuji wurde im Rahmen der Kronzeugenregelung um 40 Prozent gemindert, die Geldbußen für Areva und Hitachi wurden aufgrund ihres kooperativen Verhaltens außerhalb der Kronzeugenregelung um 18 Prozent gemindert.

Die Geldbußen in dieser Sache basieren auf den zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte gültigen Bußgeldleitlinien von 2006 (siehe IP/06/857 und MEMO/06/256).

Die verhängten Geldbußen verteilen sich wie folgt:

(*) Minderung (in %) im Rahmen der Kronzeugenregelung oder wegen kooperativen Verhaltens außerhalb der Kronzeugenregelung
(**) Die juristischen Personen innerhalb des Unternehmens sind für die verhängte Geldbuße gesamtschuldnerisch haftbar,
(***) wovon Areva gesamtschuldnerisch haftbar ist für 13.530.000 Euro


Schadenersatzforderungen
Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Laut Rechtsprechung des Gerichtshofs und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates sind Kommissionsentscheidungen ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, auf den die Geldbuße der Kommission nicht mindernd angerechnet wird. Zu Schadenersatzklagen wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts wurde unlängst ein Weißbuch veröffentlicht (siehe IP/08/515 und MEMO/08/216).

Weitere Informationen einschließlich der Bürgerinfo zu diesem Weißbuch können unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/actionsdamages/documents.html

Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich in MEMO/09/438. 8Europäische Kommission: ra)


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