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Bundeskartellamt unterrichtet Bundesregierung


Bundeskartellamt verhängte 2008 insgesamt 313,7 Millionen Euro Bußgelder
Kartellamt beschäftigte sich sehr kritisch mit dem Wettbewerb in einigen Branchen: Marktöffnung sei nach dem Wegfall der Exklusivlizenz durch den Mindestlohn im Bereich Briefdienstleistungen konterkariert worden


(08.07.09) - Die Zahl der beim Bundeskartellamt angemeldeten Zusammenschlüsse von Unternehmen ist stark zurückgegangen. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13500) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes für die Jahre 2007 und 2008 hervorgeht, wurden 2007 noch 2.242 Zusammenschlüsse angemeldet. 2008 seien es nur noch 1.675 und damit so wenig wie im Jahr 2005 gewesen, heißt es in dem Bericht.

In den Jahren 2007 und 2008 erließ das Bundeskartellamt demnach 44 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon gab es in 21 Fällen eine Freigabe und in 12 Fällen eine Freigabe mit Nebenbestimmungen. 11 Verfahren wurden durch eine Untersagung abgeschlossen. Seit Beginn der Fusionskontrolltätigkeit im Jahre 1973 seien insgesamt 175 Unternehmenszusammenschlüsse untersagt worden.

Die vereinnahmten Bußgelder des Kartellamtes betrugen 2007 114 Millionen Euro und stiegen 2008 auf 315 Millionen Euro.
Verhängt wurden 2007 sogar Bußgelder in Höhe von 434,8 Millionen Euro und 2008 in Höhe von 313,7 Millionen Euro.

Das Kartellamt beschäftigt sich zum Teil sehr kritisch mit dem Wettbewerb in einigen Branchen. So heißt es zum Post-Bereich, die Marktöffnung sei nach dem Wegfall der Exklusivlizenz durch den Mindestlohn im Bereich Briefdienstleistungen konterkariert worden. Den Wettbewerbern sei damit angesichts der Personalintensität der entscheidende Wettbewerbsparameter genommen worden.

Zur Energieversorgung heißt es, eine durchgreifende Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Strom und Gas stehe weiter aus. Daher habe das Bundeskartellamt seinen Weg, die strukturellen Hindernisse für mehr Wettbewerb mit den Mitteln der Zusammenschlusskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und dem Kartellverbot abzutragen, forciert und seine Linie dabei teilweise noch verschärft. So sei die Untersagungslinie bei der Beteiligung an Stadtwerken weiter verschärft worden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme unter anderem, bei der Post habe sich die bislang positive Entwicklung der wettbewerbsrechtlichen Strukturen nicht fortgesetzt. Die Marktentwicklung sei aber vor allem durch die Auswirkungen der rezessiven gesamtwirtschaftlichen Lage gebremst worden.

Positiv beurteilt die Regierung die harte Linie des Kartellamtes bei der Beteiligung von Energieversorgern an Stadtwerken. "Der stetige Erwerb von Beteiligungen an Stadtwerken schottet die Märkte ab und droht den Wettbewerb weiter auszuschalten", heißt es in der Stellungnahme. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht 2007/2008 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Bernhard Heitzer, hat heute in Bonn den Tätig-keitsbericht des Amtes für die Jahre 2007/2008 vorgestellt.

Trotz der aktuellen Krise und der damit einhergehenden Herausforderungen für die Ordnungspolitik blickt das Bundeskartellamt auf einen erfolgreichen Berichtszeitraum zurück. Die vergangenen beiden Jahre waren geprägt von einer weiteren Intensivierung der Verfolgung von Kartellabsprachen und bedeutenden Fusionskontrollfällen. Einen Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes bildeten die Verfahren gegen eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise. In zunehmendem Maße machte das Amt Gebrauch von dem neuen Instrument der Sektoruntersuchung und durchleuchtete auf diese Weise Märkte in Bereichen wie Kraftstoffe, Strom und Milch. Die ebenfalls beim Bundeskartellamt angesiedelten Vergabekammern des Bundes haben mit insgesamt 386 Nachprüfungsverfahren einen neuen Rekord zu vermelden.

Die aktuelle Krise wirkt sich auch auf die Arbeit des Bundeskartellamtes aus. Die Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen der Regierung führten zu einer Einschränkung der Fusionskontrolle für staatliche Beteiligungen an angeschlagenen Banken. Die Unterstützung für staatliche Interventionen steigt allgemein trotz der damit einhergehenden Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.

Mit größter Zurückhaltung registriert das Bundeskartellamt auch die im Zuge der Krise aus unterschiedlichsten Branchen aufkommenden Forderungen nach Ausnahmebereichen vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bandbreite reicht hier von der Pressefusion über die Fußball-Zentralvermarktung, die Landwirtschaft in Hinblick auf die Milchpreise bis zu den Krankenhausmärkten. Die Schaffung neuer Ausnahmebereiche wäre ordnungspolitisch jedoch höchst unglücklich. In einigen dieser Bereiche - wie z.B. dem Gesundheitssektor - sind nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes vielmehr zusätzliche wettbewerbliche Strukturen zu fordern.

An konkreten Folgen der Krise für die Arbeit des Bundeskartellamtes ist ein Rückgang der Zahl der Fusionsanmeldungen, eine steigende Neigung zu Kartellbildungen und die eingeschränkte Zahlungsfähigkeit von bebußten Unternehmen zu beobachten.
Das Bundeskartellamt verzeichnet zunehmende Erfolge mit der Kartellverfolgung, die Ausdruck der intensivierten Bemühungen in diesem Arbeitsbereich sind. Nachdem die Behörde in den Vorjahren die - zwischenzeitlich novellierte - Kronzeugenregelung eingeführt, die Leitlinien zur Bußgeldbemessung abgefasst und die Sonderkommission Kartellbekämpfung eingerichtet hatte, gründete das Amt zunächst eine erste und während des Berichtszeitraumes eine zweite auf die Verfolgung von Kartellen spezialisierte Abteilung.

In den Jahren 2007/2008 wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 748,5 Mio. € (2007: 434,8 Mio. € und 2008: 313,7 Mio. €) und damit einem Vielfachen des Betrages aus den Vorjahren verhängt. Das Bundeskatellamt führte Verfahren insbesondere in den Bereichen: Werbezeitenvermarktung im Privatfernsehen, Apotheken und Arzneimittel-Hersteller, Dekorpapier, Drogerieartikel, Flüssiggas, Parfümerie- und Kosmetikartikel, Transportbeton und Zement.

Trotz des momentanen Rückgangs der Fusionsanmeldungen liegt die Gesamtzahl der Verfahren der Jahre 2007/2008 mit 3.914 sogar um 401 Anmeldungen höher als im vorangegangenen Berichtszeitraum. Die Behörde rechnet jedoch mit einem weiteren Rückgang der anzumeldenden Verfahren. Neben den Auswirkungen der Krise wird dafür auch die erst vor kurzem eingeführte sog. zweite Inlandsumsatzschwelle ursächlich sein. Seit dem Inkrafttreten des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes müssen insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr angemeldet werden.
In insgesamt 44 der während des Berichtszeitraumes angemeldeten Verfahren hat das Bundeskartellamt das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Elf Fusionsvorhaben sind untersagt und zwölf durch eine Freigabe mit Nebenbestimmungen entschieden worden.
Auf der Basis des Ende 2007 eingeführten § 29 GWB (Umkehr der Beweislast für die Energiewirtschaft) konnte das Bundeskartellamt erfolgreich Verfahren gegen mehrere Gasversorger wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise führen und preismindernde Maßnahmen in Höhe von rund 130 Mio. € durchsetzen.

Die Aktivitäten des Bundeskartellamtes im Bereich der Energiewirtschaft aber auch in anderen Branchen werden zunehmend durch das Instrument der Sektoruntersuchung unterstützt. Sektoruntersuchungen können seit der letzten GWB-Novelle durchgeführt werden, wenn starre Preise oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftsbereich eingeschränkt oder verfälscht ist. So nimmt das Bundeskartellamt derzeit eine eingehende Analyse der Strommärkte auf der Beschaffungs- und der Erzeugungsstufe vor.

Während des Berichtszeitraums wurde auch die Sektoruntersuchung Kraftstoffe eingeleitet, zu welcher jetzt ein Zwischenbericht veröffentlicht wurde. Die ebenfalls aktuelle Sektoruntersuchung Milch befasst sich mit sämtlichen Marktstufen von der Milcherzeugung bis zum Verkauf an den Endkunden.

Kartellrechtliche Fragen werden weltweit in einem zunehmenden Maße von ökonomischen Konzepten und Methoden geprägt. Diesem Trend stellt sich das Bundeskartellamt. Die vorhandene ökonomische Kompetenz wurde während des Berichtzeitraums durch die Einrichtung eines Referates für ökonomische Grundsatzfragen weiter ausgebaut. Eine Vielzahl von Verfahren spiegelt die Anwendung verfeinerter ökonomischer Analysemethoden wieder. Exemplarisch können hier die Fusionsentscheidungen im Tankstellenmarkt, Edeka/Tengelmann oder Phonak/Resound genannt werden. Auch im Rahmen der Presse- und Medienfusionskontrolle finden die zunehmende Konvergenz der Medien und die praktischen Auswirkungen bei der Frage des potentiellen Wettbewerbs hinreichende Berücksichtigung bei der ökonomischen Analyse.

Präsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise werden die Stimmen lauter, die Interventionen und Einschränkungen des Wettbewerbs fordern. Wir sind davon überzeugt, dass Wettbewerb nicht Ursache sondern vielmehr ein Mittel zur Lösung der Probleme darstellt. In diesem Sinne werden wir unsere Arbeit in den nächsten Jahren genauso erfolgreich fortsetzen, wie wir das bislang getan haben."
(Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

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