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Defizite bei Online-Vergleichsportalen


2018 hat das Bundeskartellamt rund 376 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen bzw. Verbände und 20 natürliche Personen verhängt
Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden 13 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft



Das Bundeskartellamt hat im Jahre 2018 rund 376 Mio. Euro Bußgeld wegen Kartellabsprachen verhängt, rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, über 110 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Das Amt hat zudem mit seinen neuen Kompetenzen im Verbraucherschutz u.a. Defizite bei Online-Vergleichsportalen aufgedeckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt hat 2018 seinen 60. Geburtstag gefeiert. Die Gedanken, die Ludwig Erhard 1958 zur Einführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und zur Schaffung des Bundeskartellamtes bewogen haben, sind heute aktueller denn je. Nicht der Staat oder Kartelle sollen entscheiden, wer sich am Markt durchsetzt, sondern ausschließlich der Verbraucher. Erhard bezeichnete das GWB als "Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft".

Kartellverfolgung
2018 hat das Bundeskartellamt rund 376 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen bzw. Verbände und 20 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Edelstahl-Hersteller, Kartoffelproduzenten, Zeitungsverlage und die Walzasphaltproduktion. Die Behörde haben 21 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Sieben Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 51 Unternehmen wurden 2018 durchgeführt.

Andreas Mundt: "Die Höhe der Bußgelder und die Anzahl der Kartellverfahren schwankt Jahr für Jahr. Die Steigerung in diesem Jahr ist aber vor allem darauf zurückzuführen, dass Mitte 2017 die sogenannte Wurstlücke geschlossen wurde. Davor konnten sich Unternehmen durch geschickte Umstrukturierung der Haftung für ihre Kartellverstöße entziehen. Nach der Gesetzesänderung haben wir neue wichtige Verfahren aufgenommen und zum Teil auch bereits abgeschlossen."

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden 13 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. In drei Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben zurückgezogen. Ein Fall wurden nur unter Auflagen freigegeben, drei Fälle ohne Auflagen. In sechs Fällen läuft das Verfahren noch.

Andreas Mundt erklärte: "Wir führen unsere Verfahren auch im Sinne der Unternehmen möglichst effizient und unbürokratisch. Gerade in eher kritischen Fällen kommen Unternehmen oftmals bereits im Vorfeld auf uns zu. Manche Vorhaben kommen dann gar nicht mehr zur Anmeldung. Im umfangreichen Fall Karstadt/Kaufhof konnten wir aufgrund der Vorsondierung bereits am Tag der Anmeldung Auskunftsbeschlüsse an rund 100 Unternehmen versenden. Letztlich konnte die Fusion so sehr zügig und gleichzeitig sehr gründlich geprüft werden."

Internetwirtschaft
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes bleibt weiterhin die Digitalwirtschaft. Das Bundeskartellamt hat 2018 ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern zu überprüfen, eine Sektoruntersuchung im Bereich Online-Werbung eingeleitet und zusammen mit der französischen Wettbewerbsbehörde ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb gestartet. Ein Verfahren gegen Facebook zu der Frage, ob sich das Unternehmen beim Sammeln und Verwerten von Nutzerdaten missbräuchlich verhält, steht kurz vor dem Abschluss.

Andreas Mundt sagte: "Das Internet bietet sehr große Chancen für mehr Wettbewerb zugunsten der Verbraucher. Wir sehen jedoch auch vielschichtige neue Probleme. Dies kann Kunden treffen, die den Nutzungsbedingungen der großen Player im Internet ohne Alternativen oftmals bedingungslos zustimmen müssen, ebenso wie Händler und Hersteller, die auf die Reichweite von mächtigen Plattformen angewiesen sind. Wir müssen darauf achten, dass die Macht einzelner Wirtschaftsakteure begrenzt bleibt oder zumindest nicht zulasten von Kunden und anderen Unternehmen ausgenutzt wird."

Verbraucherschutz
Das Bundeskartellamt hat Mitte 2017 neue Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz erhalten. Im Dezember 2018 hat das Bundeskartellamt erste Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung Vergleichsportale vorgestellt. Viele Portale liefern seriöse Informationen, doch die Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Für die Verbraucher ist oft unklar, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen.

Andreas Mundt erklärte: "Gerade in der Internetwirtschaft kann es zu Verstößen gegen Verbraucherrechte kommen, die in der Summe sehr schädlich sind und gleichzeitig eine große Zahl von Verbrauchern betreffen. Der im Verbraucherschutz übliche Rechtsschutz des Einzelnen über die Zivilgerichte stößt hier an seine Grenzen. Ich hielte es für sinnvoll, dass wir in diesem Bereich Missstände nicht nur aufzeigen, sondern auch behördlicherseits abstellen könnten." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 30.01.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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