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Zuwachs durch Lekkerland gering


Rewe kann Lekkerland erwerben – Bundeskartellamt gibt Fusion frei
Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment




Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Lekkerland AG & Co. KG durch die Rewe-Gruppe freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Bereich Großhandel mit Lebensmitteln kommen Rewe und Lekkerland auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile von unter 10 Prozent. Betrachtet man verschiedene Kundengruppen, sind die Beteiligten in dem Segment der Belieferung von Tankstellen und sonstigen Convenience-Geschäften, insbesondere Kiosken, gemeinsam der mit Abstand stärkste Anbieter. Allerdings beschränkt die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Handlungs- und Preissetzungsspielräume. Auch für kleine und mittlere Tankstellenbetreiber gibt es hinreichende Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Spartenlieferanten für einzelne Produktgruppen. Die Beschaffungsseite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sehr genau abgeklopft. Gegenüber den Herstellern und Lieferanten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe einer der drei größten Abnehmer für den Lebensmitteleinzel- und -großhandel in Deutschland. Allerdings bleibt der Zuwachs durch Lekkerland mit insgesamt unter 0,5 Prozent gering."

Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment. Ihr Umsatz betrug 2018 ca. drei Mrd. Euro in Deutschland und fünf Mrd. Euro in Europa. Die Rewe-Gruppe ist eine in den Bereichen Lebensmittelhandel und Touristik tätige Genossenschaft und erzielte 2018 Umsätze von 37 Mrd. Euro in Deutschland und 52 Mrd. Euro in Europa. Nach einer Pilotphase beliefert Rewe seit 2016 Aral-Tankstellen, teilweise im Rahmen des Konzeptes Rewe To Go.

Das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallende Zusammenschlussvorhaben wurde hinsichtlich der betroffenen deutschen Märkte am 8. Juli 2019 auf Antrag der Beteiligten an das Bundeskartellamt verwiesen. Eine entsprechende Teilverweisung erfolgte hinsichtlich der österreichischen Märkte an die Bundeswettbewerbsbehörde. Für andere Länder (insbes. Spanien, Portugal, Benelux) hat die Kommission den Erwerb von Lekkerland durch Rewe bereits am 7. August 2019 frei gegeben.

Das Bundeskartellamt hat bereits mit der Verweisung des Falles an das Amt am 8. Juli Ermittlungen aufgenommen. Über 120 Wettbewerber, Lieferanten und Kunden sind mittels Auskunftsbeschlüssen befragt worden, mit Marktteilnehmern und Verbänden wurden zahlreiche Gespräche geführt, so dass für alle interessierten Kreise viel Raum für Stellungnahmen bestand. Der Zusammenschluss wurde schließlich am 9. September 2019 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Bei der Frage der Marktmacht auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Lekkerland als Großhändler darauf angewiesen ist, ein breites Sortiment anzubieten, aus dem die Kunden eine Auswahl treffen können. Diese Auswahl behalten sich die Tankstellenketten vor. Die Steuerungsmacht darüber, welche Produkte in den Regalen der Tankstellen platziert werden, liegt daher überwiegend bei den Mineralölgesellschaften. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 29.11.19



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  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

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    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

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    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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