Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens


Bundeskartellamt: Einstieg von Intel und NavInfo bei Kartendienst Here freigegeben
Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll



Das Bundeskartellamt hat den parallelen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an Here durch Intel sowie durch ein Konsortium bestehend aus den chinesischen Unternehmen NavInfo und Tencent und dem Staatsfonds GIC (Singapur) innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Here erstellt digitale Kartendatenbanken, die bislang vor allem für klassische Navigationsanwendungen genutzt werden. Im Jahr 2015 erwarb ein Konsortium deutscher Automobilhersteller (BMW, Daimler, Audi) Here von Nokia. Here und die Automobilhersteller wollen gemeinsam Kartendatenbanken für den Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens entwickeln.

Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll. NavInfo erstellt digitale Kartendatenbanken für China. Tencent ist ein chinesischer Internetanbieter. Die von Here angebotenen Kartendatenbanken decken China bislang nicht ab. Mit der Beteiligung von NavInfo erhält Here jetzt einen Zugang zum chinesischen Markt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb wird das Vorhaben nicht haben. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass andere Automobilhersteller von Technologien abgeschottet werden, die für das Thema autonomes Fahren wesentlich sind. Wegen der unterschiedlichen geografischen Abdeckung überschneiden sich auch die Tätigkeit von Here und NavInfo nicht. Das Bundeskartellamt konnte deshalb beide Vorhaben freigeben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 28.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen